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LAG Hamburg, 26.03.2008 - 5 Sa 91/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei der Änderungskündigung eines Mandatsträgers bei Teilbetriebsstillegung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Begründung der Kündigung eines unter § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallenden Mandatsträgers wegen Stilllegung einer Betriebsabteilung; Pflicht eines Arbeitgebers zur Übernahme eines Betriebsratsmitglieds in eine andere Betriebsabteilung bei Stilllegung ...
- Judicialis
KSchG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 15 Abs. 4, 5
Unbegründete Änderungskündigung einer Mandatträgerin bei Teilbetriebsstilllegung - unsubstantiierte Darlegungen zum Arbeitsanfall in den übrigen Betriebsteilen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 25.10.2006 - 3 Ca 249/06
- LAG Hamburg, 26.03.2008 - 5 Sa 91/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 83/05
Mitglied einer Betriebsvertretung - Kündigungsschutz bei Stilllegung einer …
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2008 - 5 Sa 91/06
Erst wenn ein gleichwertiger Arbeitsplatz auch dann in zumutbarer Weise nicht einzurichten gewesen wäre, hätte der Ausspruch einer Änderungskündigung wie der vorliegenden erfolgen können (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 83/05 - AP Nr. 61 zu § 15 KSchG 1969). - BAG, 06.03.1986 - 2 ABR 15/85
Außerordentliche Änderungskündigung nach § 15 KSchG
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2008 - 5 Sa 91/06
Für Mitglieder des Betriebsrates bzw. für eingesetzte Ersatzmitglieder ist sodann von folgenden - auch für die Änderungskündigung geltenden (BAG 6. März 1986 - 2 ABR 15/85 - AP Nr. 19 zu § 15 KSchG 1969; 28. Oktober 1999 - 2 AZR 43/98 - AP Nr. 44 zu § 15 KSchG) - Rechtsgrundsätzen auszugehen: . - BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 382/79
Kündigungsschutzklage - Beweislast
Auszug aus LAG Hamburg, 26.03.2008 - 5 Sa 91/06
Bei diesem engen Ausnahmetatbestand ist der Arbeitgeber verpflichtet, materiell alle denkbaren Übernahmemöglichkeiten besonders eingehend zu prüfen und prozessual den Umfang der von ihm angestellten Überlegungen und ihr Ergebnis so substantiiert darzulegen, dass das Gericht zu der notwendigen Überzeugung gelangen kann, der Ausnahmetatbestand der Unmöglichkeit der Übernahme liege tatsächlich vor (BAG 25. November 1981 - 7 AZR 382/79 - AP Nr. 11 zu § 15 KSchG 1969).