Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 29.06.1995 - 2 Sa 103/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7286
LAG Hamburg, 29.06.1995 - 2 Sa 103/94 (https://dejure.org/1995,7286)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29.06.1995 - 2 Sa 103/94 (https://dejure.org/1995,7286)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 2 Sa 103/94 (https://dejure.org/1995,7286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmerische Entscheidung; Begrenzte Zahl von Arbeitsplätzen; Auswahlentscheidung; Verlust des Arbeitsplatzes; Anhörung des Betriebsrates; Auswahlgesichtspunkte; Kündigungsschutzprozess; Billiges Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.06.1995 - 2 Sa 103/94
    Im Übrigen halte sie die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 10. November 1994 (2 AZR 242/94) vorgetragene Rechtsauffassung für unzutreffend, dass sich alleine aus dem Umstand einer Ausschreibung der Schlussredakteurspositionen im UBD Hamburg eine Selbstbindung der Beklagten ergebe.

    Die Kammer hat die in ihrem Urteil vom 20. Oktober 1994 (Az.: - 2 Sa 19/93 -) aufgestellten Wertungen einmal umfassend überprüft und dabei die Erkenntnisse aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. November 1994 (Az.: - 2 AZR 242/94 -) mit einbezogen.

    Diese Frage ist aber für die Kündigungsbewertung nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes in seinem Urteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 -, wegen der Selbstbindung der Beklagten durch die Absprache, die Schlussredaktionsposten nur den zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmern aus der Satzherstellung anzubieten, von entscheidender Bedeutung.

    Die Kammer geht dabei von den Grundsätzen aus, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - aufgestellt hat.

    Zudem hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. November 1994 (- 2 AZR 242/94 -) ausgesprochen, dass die Beklagte, soweit es die Frage der Billigkeit der Auswahlentscheidung betrifft, ihren Sachvortrag weiter zu präzisieren habe, was indiziert, dass das Bundesarbeitsgericht ein mögliches Nachschieben von Kündigungsgründen nach Maßgabe der durchgeführten Betriebsratsanhörung entgegen der hier vertretenen Auffassung für zulässig erachtet.

  • LAG Hamburg, 20.10.1994 - 2 Sa 19/93

    Arbeitsverhältnis; Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit;

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.06.1995 - 2 Sa 103/94
    Die Kammer hat die in ihrem Urteil vom 20. Oktober 1994 (Az.: - 2 Sa 19/93 -) aufgestellten Wertungen einmal umfassend überprüft und dabei die Erkenntnisse aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. November 1994 (Az.: - 2 AZR 242/94 -) mit einbezogen.

    Soweit die Kammer im Parallelverfahren - 2 Sa 19/93 - die Auffassung vertreten hat, durch die fehlende Mitteilung, dass neun Arbeitsplätze im UBZ mit Kollegen des Klägers besetzt worden seien, sei beim Betriebsrat kein falsches Bild vom Kündigungssachverhalt entstanden, weil nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme feststehe, dass der gesamte Kündigungssachverhalt dem Betriebsrat bekannt gewesen sei, vermag dies eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu rechtfertigen.

    Zum einen weicht diese Entscheidung von dem Urteil dieser Kammer vom 20. Oktober 1994 (- 2 Sa 19/93 -) ab, soweit es die Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung betrifft.

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88

    Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der

    Auszug aus LAG Hamburg, 29.06.1995 - 2 Sa 103/94
    Dies sind nicht nur neben dem auswahlrelevanten Personenkreis die Auswahlkriterien, sondern auch, nach welchen Bewertungsmaßstäben er die soziale Auswahl vorgenommen hat (BAG, Urteil vom 30. Juni 1988 - 2 AZR 49/88 - n.v.).
  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. Juni 1995 - 2 Sa 103/94 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht