Rechtsprechung
LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsetzung von Ansprüchen bei Vorliegen einer wirksamen Ausgleichsquittung; Anforderungen an das Vorliegen einer wirksamen Ausgleichsquittung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlöschen von Differenzlohnansprüchen einer Leiharbeitnehmerin durch Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung mit Erledigungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 06.06.2012 - 3 Ca 811/11
- LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
- BAG - 5 AZR 311/13 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07
Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG 29.11.1995, EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 4; BAG 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG 25.09.2008, DB 2009, 569).Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere auch das äußere Erscheinungsbild des Vertrags (BAG 29.11.1995, EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 4; BAG 25.09.2008, DB 2009, 569).
Dabei ist das Überraschungsmoment umso eher zu bejahen, je belastender die Bestimmung ist (BAG 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG 25.09.2008, DB 2009, 569).
Hier kann für den Verwender die Pflicht bestehen, auf die Bestimmung besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG 25.09.2008, DB 2009, 569).
- BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 319/06
Bezugnahmeklausel - Ausschluss einzelner Tarifverträge
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Zwischen den durch die Umstände bei Vertragsschluss begründeten Erwartungen und dem tatsächlichen Vertragsinhalt muss ein deutlicher Widerspruch bestehen (BAG 29.11.1995, EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 4; BAG 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG 25.09.2008, DB 2009, 569).Dabei ist das Überraschungsmoment umso eher zu bejahen, je belastender die Bestimmung ist (BAG 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG 25.09.2008, DB 2009, 569).
Hier kann für den Verwender die Pflicht bestehen, auf die Bestimmung besonders hinzuweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorzuheben (BAG 09.05.2007, DB 2008, 874; BAG 25.09.2008, DB 2009, 569).
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Hinzu kommt, dass Ausgleichsklauseln im Arbeitsleben in unterschiedlichen Formen üblich sind (zuletzt BAG 21.06.2011, NZA 2011, 1338).a) Eine Ausgleichsklausel der vorliegenden Art ist nicht nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB einer Inhaltskontrolle entzogen; sie stellt eine kontrollfähige Nebenbestimmung dar, da sie keine Hauptleistungspflichten oder einen Teil davon regelt (BAG 21.06.2011, NZA 2011, 1338).
- BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 605/06
Altersteilzeit - Befristung - Überraschende Klausel - Transparenzgebot
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66).Abzustellen ist bei der Bewertung der Transparenz auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG 08.08.2007, DB 2008, 133).
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Das Transparenzgebot schließt dabei das Bestimmtheitsgebot ein (BAG 31.08.2005, DB 2006 1273).Sie darf keine vermeidbaren Unklarheiten und Spielräume enthalten, allerdings den Verwender auch nicht überfordern, so dass die Verpflichtung, den Inhalt der Klausel klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des Möglichen besteht (BAG 31.08.2005, DB 2006, 1273; BAG 08.08.2007, DB 2008, 133; BAG 14.08.2007, DB 2008, 66).
- BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08
Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Abzuwägen sind die Interessen des Verwenders gegenüber den Interessen der typischerweise beteiligten Vertragspartner unter Berücksichtigung der Art, des Gegenstandes, des Zwecks und der besonderen Eigenart des jeweiligen Geschäfts (…BAG, 02.09.2009, aaO; zusammenfassend insoweit: BAG 19.01.2011, DB 2011, 1338). - BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07
Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Dabei ist ein genereller typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (BAG 28.05.2009, AP BGB § 306 Nr. 6). - BAG, 08.08.2007 - 7 AZR 855/06
Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
b) Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG 08.08.2007, DB 2008, 471). - BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Rechtsqualität und Umfang einer Ausgleichsklausel sind durch Auslegung nach den Regeln der §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BAG 19.11.2003, EzA BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 2; BAG 08.03.2006, EzA HGB § 74 Nr. 6; BAG 22.10.2008, DB 2009, 182). - BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90
Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger …
Auszug aus LAG Hamm, 06.02.2013 - 3 Sa 1026/12
Es kommt nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalls, sondern auf die typische Sachlage an (BGH 29.05.1991, NJW 1991, 2763). - BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06
Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede