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   LAG Hamm, 06.05.2010 - 8 Sa 146/10   

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https://dejure.org/2010,15521
LAG Hamm, 06.05.2010 - 8 Sa 146/10 (https://dejure.org/2010,15521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.05.2010 - 8 Sa 146/10 (https://dejure.org/2010,15521)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 8 Sa 146/10 (https://dejure.org/2010,15521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    AT-Angestellter/Gehaltsanpassung/Betriebsvereinbarung/Nachwirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrVG § 77 Abs. 6
    AT-Angestellter/Gehaltsanpassung/Betriebsvereinbarung/Nachwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über ein "AT-Entgeltsystem"; Klage auf Gehaltsanpassung bei wirksam gekündigtem Regelungsbereich

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 6; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über ein "AT-Entgeltsystem"; unbegründete Klage auf Gehaltsanpassung bei wirksam gekündigtem Regelungsbereich

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93

    Tariferhöhung, übertarifliches Gehalt und Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.05.2010 - 8 Sa 146/10
    So erscheint unzweifelhaft, dass das in Ziffer 3 der Betriebsvereinbarung vorgesehene Eingruppierungssystem für die AT-Arbeitsplätze wie auch die in Ziffer 4.1 angesprochene "Levelstruktur", welche eine Spannweite zwischen 80 und 120 % innerhalb der jeweiligen Gehaltsgruppe vorsieht, losgelöst von der Frage der künftigen Gehaltsanpassung der Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen und damit von der Nachwirkung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG erfasst werden (vgl. BAG, 28.09.1994, 1 AZR 870/93, AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung = NZA 1995, 277).

    Abgesehen davon, dass die hier zu beurteilende Betriebsvereinbarung die Frage künftig zu gewährender Gehaltserhöhungen nicht für den Kreis sämtlicher Beschäftigter des Betriebes regelt, sondern allein die Vergütungsgerechtigkeit innerhalb der Gruppe der AT-Angestellten betrifft, ist auch insoweit zu beachten, dass die Festlegung des Wertunterschiedes zwischen der Vergütung der Tarifangestellten und der AT-Angestellten nicht vom Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst ist, da diese Frage zugleich die dem Arbeitgeber vorbehaltenen Festlegung der Gehaltshöhe betrifft (BAG, 28.09.1994, a. a. O.).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 35/08

    Weihnachtsgratifikation - Elternzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 06.05.2010 - 8 Sa 146/10
    Richtig ist zwar, dass auch bei der Gewährung freiwilliger Leistungen - etwa der Gewährung von Sonderzahlungen unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs - verbindliche Regeln vereinbart werden können, welche eine Bindung des Arbeitgebers z.B. hinsichtlich von Ausschlusstatbeständen nach den Regeln der Gleichbehandlung begründen, sofern sich der Arbeitgeber überhaupt zur Leistungsgewährung entschließt (vgl. BAG, 10.12.2008, 10 AZR 35/08, NZA 2009, 258).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus LAG Hamm, 06.05.2010 - 8 Sa 146/10
    b) Soweit es demgegenüber die in Ziffer 4.2 der Betriebsvereinbarung geregelte "marktorientierte Gehaltsanpassung" betrifft, muss bei der Beurteilung, inwiefern diese Regelung der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats und damit der Nachwirkung unterliegt, der Grundsatz beachtet werden, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht die Festlegung der Gehaltshöhe, sondern - unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit - nur die Grundsätze der Lohngestaltung umfasst (BAG a. a. O.; BAG, 27.10.1992, 1 ABR 17/92, AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 376/10

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Entgelterhöhung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Mai 2010 - 8 Sa 146/10 - wird zurückgewiesen.
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