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   LAG Hamm, 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02   

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https://dejure.org/2003,18121
LAG Hamm, 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02 (https://dejure.org/2003,18121)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02 (https://dejure.org/2003,18121)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 Sa 1122/02 (https://dejure.org/2003,18121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerhaftung: Die Nichtbeachtung des Rotlichts einer Verkehrsampel ist nicht stets als grob fahrlässig anzusehen. Besondere Umstände - z.B. das Verwechseln der Lichtzeichen an einer unübersichtlichen Kreuzung - können den Schuldvorwurf abmildern.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitnehmerhaftung: Die Nichtbeachtung des Rotlichts einer Verkehrsampel ist nicht stets als grob fahrlässig anzusehen. Besondere Umstände - z.B. das Verwechseln der Lichtzei-chen an einer unübersichtlichen Kreuzung - können den Schuldvorwurf abmildern.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfallbetrachtung bei der Beurteilung des Verschuldensgrades im Falle des Überfahrens eines Rotlichtsignals; Anfahren in der irrigen Annahme, die maßgebliche, verdeckte oder nur schwer erkennbare Ampel habe auf "grün" umgeschaltet; Versehentliches Verwechseln der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02
    Dabei sind auch subjektive Umstände zu berücksichtigen (BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 - unter II 3 b) aa) der Gründe sowie BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 - DB 1999, 288).
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02
    Ist die Ampel verdeckt oder nur schwer erkennbar, kann es nicht als grob fahrlässig bewertet werden, wenn der Fahrer zunächst bei "rot" angehalten hat, dann aber in der irrigen Annahme, die für ihn maßgebliche Ampel habe auf "grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (BGH vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - NJW 2003, 1118; OLG Hamm vom 30.04.1993 - 20 U 362/92 - ferner OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97

    Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy

    Auszug aus LAG Hamm, 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02
    Dabei sind auch subjektive Umstände zu berücksichtigen (BAG vom 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 - unter II 3 b) aa) der Gründe sowie BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 - DB 1999, 288).
  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus LAG Hamm, 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02
    Ist die Ampel verdeckt oder nur schwer erkennbar, kann es nicht als grob fahrlässig bewertet werden, wenn der Fahrer zunächst bei "rot" angehalten hat, dann aber in der irrigen Annahme, die für ihn maßgebliche Ampel habe auf "grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (BGH vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - NJW 2003, 1118; OLG Hamm vom 30.04.1993 - 20 U 362/92 - ferner OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477).
  • OLG Hamm, 30.04.1993 - 20 U 362/92

    Grobe Fahrlässigkeit bei einem Rotlichtverstoß

    Auszug aus LAG Hamm, 09.04.2003 - 2 Sa 1122/02
    Ist die Ampel verdeckt oder nur schwer erkennbar, kann es nicht als grob fahrlässig bewertet werden, wenn der Fahrer zunächst bei "rot" angehalten hat, dann aber in der irrigen Annahme, die für ihn maßgebliche Ampel habe auf "grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (BGH vom 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - NJW 2003, 1118; OLG Hamm vom 30.04.1993 - 20 U 362/92 - ferner OLG Hamm NJW-RR 2000, 1477).
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