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   LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95   

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https://dejure.org/1995,4145
LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95 (https://dejure.org/1995,4145)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23.11.1995 - 17 Sa 44/95 (https://dejure.org/1995,4145)
LAG Hamm, Entscheidung vom 23. November 1995 - 17 Sa 44/95 (https://dejure.org/1995,4145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung von Wochenendarbeitsleistungen durch arbeitgeberseitiges Direktionsrecht; Trennung zwischen individualrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Gründen einer arbeitsrechtlichen Frage; Mitbstimmung des Personalrates bei der Festlegung der Arbeitszeiten; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PersVG NRW § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
    Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    Dieser Ansicht hat sich ebenfalls der Bundesgerichtshof (BGH -GS -, BGHZ 86, 64; BGHZ 87, 150, 155) angeschlossen und dabei ausgeführt, einer durch gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeformten Auslegung komme "besondere Bedeutung" zu: In solchen Fällen träten die Rechtswerte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes in den Vordergrund und verlangten im allgemeinen ein Festhalten an der einmal eingeschlagenen Rechtsentwicklung.
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    a) aa) Denn das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers lässt sich allgemein als das Recht des Arbeitgebers definieren, die Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Zeit einseitig näher bestimmen zu können (BAG, Urteile vom 14.12.1961 - 5 AZR 180/61 - und vom 27.03.1980 - 2 AZR 506/78 -, AP Nrn. 17 u. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    Wird dem Arbeitgeber arbeitsvertraglich ein Direktionsrecht eingeräumt, das gegen zwingende gesetzliche oder kollektiv-rechtliche Bestimmungen verstößt, ist dieses von vornherein nach § 134 BGB unwirksam (BAG, Urteil vom 20.12.1984 - 2 AZR 436/83 -, AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Individuelle Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    Ansonsten wird ein etwaig bestehendes Direktionsrecht des Arbeitgebers zur zukünftigen anderweitigen Festsetzung der Arbeitszeit dieses Arbeitnehmers nicht eingeschränkt (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.1992 - 1 AZR 57/92 -, AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitszeit).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    Hingegen kann aber der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer aus betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Gründen selbst die individualrechtlich wirksam geänderten Vertragsbedingungen nicht durchsetzen, solange das Verfahren nach § 99 BetrVG bzw. nach den einschlägigen personalvertretungsrechtlichen Bestimmungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt ist; der Arbeitnehmer ist dann vom Arbeitgeber in dem alten Arbeitsbereich weiterzubeschäftigen (BAG, Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 283/93 -, DB 1994, 637 ).
  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    Dazu gehört, dass alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles abgewogen und die beiderseitigen Interessen der Arbeitsvertragsparteien angemessen berücksichtigt sind (zuletzt: BAG, Urteil vom 23.6.1993 - 5 AZR 337/92 -, BB 1993, 2019 , m.w.N.).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    bb) Hierbei geht aber worauf das Arbeitsgericht Minden ebenfalls selbst zutreffend hinweist - das Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1972 (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 10.06.1986 - 1 ABR 61/94 -, AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = DB 1986, 2391 ) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsrecht des Personalrats zur Festlegung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen und zur Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage seinem Sinngehalt nach nur auf generelle Regelungen beziehen kann, die für die Beschäftigten einer Dienststelle insgesamt oder für eine Gruppe von Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit festlegen und dabei ihre Verteilung auf die Wochentage vornehmen (BVerwG, Beschluss vom 23.12.1982 - 6 P 36.79 -, ZBR 1983, 132; zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 09.10.1991 - 6 P 12.90 -).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    bb) Hierbei geht aber worauf das Arbeitsgericht Minden ebenfalls selbst zutreffend hinweist - das Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG 1972 (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 10.06.1986 - 1 ABR 61/94 -, AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit = DB 1986, 2391 ) in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sich das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsrecht des Personalrats zur Festlegung des Beginns und des Endes der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen und zur Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage seinem Sinngehalt nach nur auf generelle Regelungen beziehen kann, die für die Beschäftigten einer Dienststelle insgesamt oder für eine Gruppe von Beschäftigten die tägliche Arbeitszeit festlegen und dabei ihre Verteilung auf die Wochentage vornehmen (BVerwG, Beschluss vom 23.12.1982 - 6 P 36.79 -, ZBR 1983, 132; zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 09.10.1991 - 6 P 12.90 -).
  • BAG, 13.01.1987 - 1 AZR 267/85

    Auskunftspflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    Denn von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zu erwarten, dass sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG , zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ).
  • BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71

    Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive

    Auszug aus LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
    Zwar ist diese tarifliche Regelung keine zwingende und konstitutive, sondern nur eine deklaratorische Formvorschrift, so dass auch der mündlich abgeschlossene Arbeitsvertrag gültig ist (BAG, Urteil vom 06.09.1972 - 4 AZR 422/71 -, AP Nr. 2 zu § 4 BAT ).
  • BAG, 26.05.1988 - 1 ABR 18/87

    Begriff der Versetzung

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche

  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 61/94

    Wirtschaftsausschuß und Stillegung betriebsratsloser Betriebe

  • BVerwG, 12.09.1983 - 6 P 1.82

    Personalrat - Einstellung einer teilzeitbeschäftigten Schreibkraft - Verteilung

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 19/91

    Arbeitszeitregelung für Verkehrsaufseher - Zulässigkeit von Sonntagsarbeit -

  • BAG, 12.08.1959 - 2 AZR 75/59

    Bestehenbleiben desselben Arbeitsverhältnisses - Änderung des Inhalts - Änderung

  • BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 1/63

    Sitze im Aufsichtsrat - Konzern - Herrschendes Unternehmen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1981 - CL 7/80
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1989 - CB 29/87
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