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   LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11   

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LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11 (https://dejure.org/2012,45299)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11 (https://dejure.org/2012,45299)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2012 - 15 Sa 1350/11 (https://dejure.org/2012,45299)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der üblichen Vergütung der Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der üblichen Vergütung der Beschäftigten in einem bestimmten Wirtschaftszweig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10, DB 2012, 1879; BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837; BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05, BAGE 118, 66; LAG Berlin-Brandenburg 09.02.2011 - 20 Sa 1430/10, ArbR 2011, 521).

    Das Missverhältnis ist auffällig, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in dem betreffenden Wirtschaftsgebiet üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht (BAG 22.04.2009, a.a.O.).

    In solchem Fall liegt eine ganz erhebliche, ohne weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 18.04.2012, a.a.O.; BAG 22.04.2009, a.a.O.).

    Von der Üblichkeit der Tarifvergütung kann ohne weiteres ausgegangen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebiets beschäftigen (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 238/11, juris, unter Hinweis auf BAG 22.04.2009, a.a.O.; LAG Mecklenburg-Vorpommern 02.11.2010 - 5 Sa 91/10, juris).

    Er hätte somit im konkret zu beurteilenden Fall Tatsachen zur Verkehrsüblichkeit einer Vergütung nach dem für das nordrhein-westfälische Betonsteingewerbe vereinbarten Entgelttarifvertrag vortragen müssen (vgl. auch BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11, Rn. 29; BAG 22.04.2009, a.a.O., Rn. 24).

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 630/10

    Lohnwucher - auffälliges Missverhältnis - maßgeblicher Wirtschaftszweig

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10, DB 2012, 1879; BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837; BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05, BAGE 118, 66; LAG Berlin-Brandenburg 09.02.2011 - 20 Sa 1430/10, ArbR 2011, 521).

    Entspricht dagegen der Tariflohn nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG 18.04.2012, a.a.O.; BAG 24.03.2004 - 5 AZR 303/03, BAGE 110, 79).

    In solchem Fall liegt eine ganz erhebliche, ohne weiteres ins Auge fallende und regelmäßig nicht mehr hinnehmbare Abweichung vor, für die es einer spezifischen Rechtfertigung bedarf (BAG 18.04.2012, a.a.O.; BAG 22.04.2009, a.a.O.).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    a) Kann ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung festgestellt werden, weil der Wert der Leistung (mindestens) doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, gestattet dies den tatsächlichen Schluss auf verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 268/11 m.w.N., juris).

    Liegt ein besonders grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht vor, bedarf es zusätzlicher Umstände, (hemmenden Umstand in verwerflicher Weise ausgenutzt zu seinem Vorteil. Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Arbeitnehmer (BAG 16.05.2012, a.a.O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2011 - 20 Sa 1430/10

    Lohnwucher und Sittenwidrigkeit des Arbeitentgelts - Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10, DB 2012, 1879; BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837; BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05, BAGE 118, 66; LAG Berlin-Brandenburg 09.02.2011 - 20 Sa 1430/10, ArbR 2011, 521).

    Zwar mag der Kläger seiner Darlegungslast auch dadurch genügen, dass er sich auf Verdiensterhebungen des statistischen Bundesamtes zu seiner Berufsgruppe (vgl. insoweit LAG Berlin-Brandenburg 09.02.2011, a.a.O.) oder die auf dem Verdienststatistikgesetz vom 21.12.2006 basierenden Verdienststrukturerhebung (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern 02.11.2010, a.a.O.) bezieht.

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Hinreichend ist, dass sich die benachteiligte Partei auf die tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Partei beruft (BGH 08.03.2012 - IX ZR 51/11, NJW 2012, 2099; BGH 09.10.2009 - V ZR 178/09, NJW 2010, 363).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZR 51/11

    Missverhältnis von Leistungen bei Immobilienpräsentation: Monatliche

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Hinreichend ist, dass sich die benachteiligte Partei auf die tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Partei beruft (BGH 08.03.2012 - IX ZR 51/11, NJW 2012, 2099; BGH 09.10.2009 - V ZR 178/09, NJW 2010, 363).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Er hätte somit im konkret zu beurteilenden Fall Tatsachen zur Verkehrsüblichkeit einer Vergütung nach dem für das nordrhein-westfälische Betonsteingewerbe vereinbarten Entgelttarifvertrag vortragen müssen (vgl. auch BAG 16.05.2012 - 5 AZR 331/11, Rn. 29; BAG 22.04.2009, a.a.O., Rn. 24).
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Entspricht dagegen der Tariflohn nicht der verkehrsüblichen Vergütung, sondern liegt diese unterhalb des Tariflohns, ist von dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet auszugehen (BAG 18.04.2012, a.a.O.; BAG 24.03.2004 - 5 AZR 303/03, BAGE 110, 79).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, z.B. eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 18.04.2012 - 5 AZR 630/10, DB 2012, 1879; BAG 22.04.2009 - 5 AZR 436/08, NZA 2009, 837; BAG 26.04.2006 - 5 AZR 549/05, BAGE 118, 66; LAG Berlin-Brandenburg 09.02.2011 - 20 Sa 1430/10, ArbR 2011, 521).
  • BAG, 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06

    Ausbildungsvergütung - Angemessenheit - Krankenpflege

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2012 - 15 Sa 1350/11
    Der Arbeitgeber kann sich in dem Fall nicht darauf beschränken vorzutragen, das gezahlte Entgelt sei angemessen und deshalb nicht sittenwidrig, sondern muss im Einzelnen begründen, weshalb ein von den genannten Grundsätzen abweichender Maßstab gelten soll (LAG Hamm 18.03.2009 - 6 Sa 1284/09, juris, in Anlehnung an BAG 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06, NZA 2008, 828).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche

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