Rechtsprechung
LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 611 BGB
Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslohn durch Übernahme der Führerscheinkosten eines Arbeitnehmers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 11.04.2014 - 10 Ca 249/13
- LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (15)
- BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12
Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung - …
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Die Beklagte nimmt zwar insoweit zunächst zutreffend auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 2013 (-10 AZR 325/12 -) Bezug, wonach, wenn im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit getroffen wird, anzunehmen ist, dass die Parteien die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbaren wollen. - BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 -). - BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 47/06
Vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Die betriebsübliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte ist die in dem jeweiligen Betrieb von Vollzeitkräften regelmäßig geleistete Arbeitszeit (BAG 24. April 2007 - 1 ABR 47/06 -zitiert nach juris).
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10
Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Es ist auch davon auszugehen, dass die Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet haben, weil die Vertragsbestimmungen keine Vereinbarung über ein Teilzeitarbeitsverhältnis enthalten und bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet wird (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - zitiert nach juris). - BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 26/00
Freistellung des Arbeitnehmers - Annahmeverzug
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
In diesem Fall ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer zum Ausgleich für die geleisteten Überstunden bezahlt von der Arbeit freizustellen (BAG 23.01.2001 - 9 AZR 26/00 -mwN., zitiert nach juris). - BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07
Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit - …
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Es ist auch davon auszugehen, dass die Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet haben, weil die Vertragsbestimmungen keine Vereinbarung über ein Teilzeitarbeitsverhältnis enthalten und bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet wird (BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 236/10 - 8. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - zitiert nach juris). - BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92
Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Damit sie mit Entstehen der Forderung zum Erlöschen führen, bedarf es im Hinblick auf das Erfordernis der Zuordnung der Leistung zur Schuld, nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH 16. Juni 1993 - XII ZR 6/92 - zitiert nach juris) einer Anrechnungsvereinbarung, die gegebenenfalls (etwa beim Grundstückskauf) einer Form bedarf. - BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90
Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Demzufolge ist die betriebsübliche Arbeitszeit in einem Betrieb nicht notwendig einheitlich, sondern kann je nach Vereinbarung für verschiedene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen unterschiedlich sein (vgl. im Einzelnen BAG 16. Juli 1991 - 1 ABR 69/90 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 44, zu B II 1 a aa und bb der Gründe). - BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 145/01
Verwirkung
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 28. Mai 2002 - 9 AZR 145/01 - 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 -). - BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und …
Auszug aus LAG Hessen, 10.03.2015 - 15 Sa 756/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließt eine entsprechende Vorschrift, dass Überstunden durch Arbeitsbefreiung auszugleichen sind, den Arbeitnehmer nicht mit dem Anspruch auf Überstundenvergütung aus, wenn er Freizeitausgleich nicht erhalten hat (vgl. BAG 24.10.1990 - 6 AZR 35/89 - zitiert nach juris). - BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 562/96
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00
Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage
- LAG Hessen, 09.03.2010 - 12 Sa 1577/09
Verjährung - Überstundenvergütung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2007 - 4 Sa 745/06
Anspruch auf Überstundenvergütung