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   LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07   

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https://dejure.org/2008,31571
LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07 (https://dejure.org/2008,31571)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07 (https://dejure.org/2008,31571)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 17 Sa 1469/07 (https://dejure.org/2008,31571)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07
    Er führt selbst zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - EzA InsO § 113 Nr. 19) .

    Die Formulierung "Die Parteien sind sich einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund der krankheitsbedingten Kündigung (vom) 12.09.2003 zum 30.04.2004 mit sozialer Auslauffrist am 31.12.2004 beendet worden ist" stellt die für Abwicklungsvereinbarungen typischerweise verwendete Formulierung dar (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - aaO) .

    Hierin liegt lediglich eine den Rechtscharakter als Abwicklungsvereinbarung nicht beeinträchtigende Modifizierung der Kündigungsfrist, durch die kein eigener Beendigungstatbestand geschaffen wurde (BAG 25. April 2007 - 6 AZR 622/06 - aaO), wobei die Kündigungsfrist noch nicht einmal abgekürzt, sondern - auch dies ist für in Kündigungsschutzrechtsstreiten im Vergleichswege abgeschlossene Abwicklungsvereinbarungen nicht untypisch - verlängert wurde.

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 188/04

    Auskunft - Dienstfahrzeug - Privatnutzung - Kfz-Kosten

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07
    Zutreffend ist, dass ein Auskunftsanspruch dann nicht besteht, wenn feststeht, dass der verfolgte Hauptanspruch nicht entstanden, untergegangen oder nicht mehr durchsetzbar ist, der Auskunftsanspruch damit grundsätzlich das Bestehen des Hauptanspruchs voraussetzt (BAG 05. September 1995 - 9 AZR 660/94 - AP BGB § 196 Nr. 16; BAG 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39) .
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07
    Das Arbeitsgericht geht zunächst zutreffend davon aus, dass auch ohne ausdrücklich gesetzlich oder vertraglich geregelte Auskunftsansprüche ein Auskunftsrecht aus einer Pflicht zur Rücksichtnahme dann bestehen kann, soweit der Gläubiger ohne Verschulden über Bestand und Umfang seines Anspruchs im Ungewissen ist, während der Schuldner unschwer Auskunft erteilen kann und sie ihn nicht übermäßig belastet (BAG 01. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 38 m.w.N.) .
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07
    Zutreffend ist, dass ein Auskunftsanspruch dann nicht besteht, wenn feststeht, dass der verfolgte Hauptanspruch nicht entstanden, untergegangen oder nicht mehr durchsetzbar ist, der Auskunftsanspruch damit grundsätzlich das Bestehen des Hauptanspruchs voraussetzt (BAG 05. September 1995 - 9 AZR 660/94 - AP BGB § 196 Nr. 16; BAG 19. April 2005 - 9 AZR 188/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 39) .
  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 398/97

    Zuwendung bei gerichtlichem Beendigungsvergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07
    Damit ist festgelegt, dass Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eben diese arbeitgeberseitige Kündigung sein soll (BAG 16. September 1998 - 10 AZR 398/97 - AP ZPO § 794 Nr. 48) .
  • LAG Köln, 22.04.1997 - 9 Sa 1400/96

    Anspruch auf Zahlung einer rechnerisch unstreitigen Jahressonderzuwendung;

    Auszug aus LAG Hessen, 14.01.2008 - 17 Sa 1469/07
    Die zitierte Entscheidung betrifft zunächst die vom Landesarbeitsgericht Köln bejahte Frage, ob ein vor Gericht zur Beendigung einer Kündigungsschutzklage abgeschlossener Abfindungsvergleich eine Auflösungsvereinbarung i.S.d. Ziffer XIV (b) 1d der Anlage 1 zur AVR bzw. § 1 des Zuwendungstarifvertrages zum BAT darstellt, wobei ausgeführt wird, auch das Ausscheiden eines Arbeitnehmers aufgrund eines bei Gericht vereinbarten Abfindungsvergleichs sei ein freiwilliges Ausscheiden (LAG Köln 22. April 1997 - 9 Sa 1400/96 - n.v., juris) .
  • BAG, 31.08.2010 - 3 AZR 489/08

    Tarifvertragsauslegung - Kapitalabfindung nach Tarifvertrag

    Auf die Revision der Beklagten wird das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 14. Januar 2008 - 17 Sa 1469/07 - aufgehoben.
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