Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26850
LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13 (https://dejure.org/2015,26850)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13 (https://dejure.org/2015,26850)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. April 2015 - 18 Sa 1525/13 (https://dejure.org/2015,26850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,26850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 VTV
    Die Tätigkeit des Betriebsinhabers kann zur Entscheidung der Frage erheblich sein, ob in einem Mischbetrieb überwiegend bauliche Tätigkeiten ausgeübt werden oder nicht.Dies kann sich ergeben, wenn Hilfs- und Nebenarbeiten der Arbeitnehmer als Zusammenhangsarbeiten zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Tätigkeit des Betriebsinhabers bei der Ausübung überwiegend baulicher Tätigkeiten in einem Mischbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VTV § 1 Abs. 2
    Arbeitszeit; Betriebsinhaber

  • rechtsportal.de

    VTV § 1 Abs. 2
    Teilnahme eines garten- und landschaftsbaulichen Betriebes am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 934/08

    Baugewerbe - Nebenarbeiten für Subunternehmer - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Dies kann in der Regel nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte angenommen werden oder wenn die Urlaubskasse selbst nicht an die Richtigkeit ihrer Behauptungen glaubt (BAG Urteil vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 934/08 - AP Nr. 324 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Als Zusammenhangsarbeiten dürfen nämlich nur solche Nebenarbeiten qualifiziert werden, die zu einer sachgerechten Ausführung anderer (baulicher) Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 2012-10 AZR 722/10 - NZA-RR 2012, 422, [BAG 18.01.2012 - 10 AZR 722/10] Rz 12; BAG Urteil vom 16. Juni 2010-4 AZR 934/08 - AP Nr. 3 mit 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Rz 31 f.).

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Sie kann nur im Einzelfall zu berücksichtigen sein, wenn in einem Mischbetrieb bereits von den Arbeitnehmern unterschiedliche Betriebszwecke mit gleichem Arbeitszeitaufwand ausgeführt werden (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1165, [BAG 12.07.1995 - 10 AZR 511/94] Rz 25 ff., 30 f.).

    Damit ist es auch geboten, die vom Arbeitgeber selbst oder - bei juristischen Personen oder Personengesellschaften - von dessen gesetzlichem Vertreter erbrachten Arbeitsleistungen grundsätzlich auszublenden (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1165, [BAG 12.07.1995 - 10 AZR 511/94] Rz 25 ff.; Hessisches LAG Urteil vom 01. September 2008 -16 Sa 591/08 - veröffentlicht in [...], Rz 23).

  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Sie kann nur im Einzelfall zu berücksichtigen sein, wenn in einem Mischbetrieb bereits von den Arbeitnehmern unterschiedliche Betriebszwecke mit gleichem Arbeitszeitaufwand ausgeführt werden (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1165, [BAG 12.07.1995 - 10 AZR 511/94] Rz 25 ff., 30 f.).

    Damit ist es auch geboten, die vom Arbeitgeber selbst oder - bei juristischen Personen oder Personengesellschaften - von dessen gesetzlichem Vertreter erbrachten Arbeitsleistungen grundsätzlich auszublenden (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1165, [BAG 12.07.1995 - 10 AZR 511/94] Rz 25 ff.; Hessisches LAG Urteil vom 01. September 2008 -16 Sa 591/08 - veröffentlicht in [...], Rz 23).

  • LAG Hessen, 01.09.2008 - 16 Sa 591/08

    Sozialkassenverfahren - VTV - Geltungsbereich - überwiegend bauliche Leistungen -

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Damit ist es auch geboten, die vom Arbeitgeber selbst oder - bei juristischen Personen oder Personengesellschaften - von dessen gesetzlichem Vertreter erbrachten Arbeitsleistungen grundsätzlich auszublenden (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 980/93 - NZA 1995, 1165, [BAG 12.07.1995 - 10 AZR 511/94] Rz 25 ff.; Hessisches LAG Urteil vom 01. September 2008 -16 Sa 591/08 - veröffentlicht in [...], Rz 23).

    Dienen diese Vor-, Neben- und Hilfsarbeiten der Durchführung der durch den Arbeitgeber erbrachten baulichen Arbeiten, so sind sie als Zusammenhangstätigkeiten als baulich anzusehen (BAG Urteil vom 20. September 1995 - 10 AZR 609/95 - veröffentlicht in [...], Rz 20; Hessisches LAG Urteil vom 27. Juni 2014- 10 Sa 534/13 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen; Hessisches LAG Urteil vom 01. September 2008 - 16 Sa 591/08 - veröffentlicht in [...], Rz 24; LAG Berlin Urteil vom 16. Januar 1998-6 Sa 122/97 - NZA-RR 1998, 411, [LAG Berlin 16.01.1998 - 6 Sa 122/97] Rz 12).

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 722/10

    Beitragsansprüche zur Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - bauliche

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Als Zusammenhangsarbeiten dürfen nämlich nur solche Nebenarbeiten qualifiziert werden, die zu einer sachgerechten Ausführung anderer (baulicher) Leistungen notwendig sind und deshalb mit ihnen im Zusammenhang stehen (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 2012-10 AZR 722/10 - NZA-RR 2012, 422, [BAG 18.01.2012 - 10 AZR 722/10] Rz 12; BAG Urteil vom 16. Juni 2010-4 AZR 934/08 - AP Nr. 3 mit 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, Rz 31 f.).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 582/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Pflaster- und Verlegearbeiten werden von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 32 VTV erfasst, auch wenn sie in Zusammenhang mit originär garten- und landschaftsbaulichen Arbeiten anfallen (BAG Urteil vom 28. Juli 2004 - 10 AZR 582/03 - NZA 2005, 128, Rz 47).
  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Nicht maßgeblich sind demgegenüber wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder handels- oder gewerberechtliche Kriterien (BAG Urteil vom 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP Nr. 232 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Ein Betrieb unterliegt dann dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV, wenn in dem jeweils betroffenen Kalenderjahr arbeitszeitlich überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt IV oder V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I bis III (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 140/83 - AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.12.1988 - 4 AZN 613/88

    Nichtzulassungsbeschwerde einer in § 72a Abs. 1 ArbGG aufgeführten Angelegenheit

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Ob die überwiegende Arbeitszeit auf bauliche oder nicht bauliche Leistungen entfällt, ist nach der Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres zu beurteilen, soweit sich die Tätigkeiten des Betriebs über ein Kalenderjahr erstrecken (BAG Beschluss vom 12. Dezember 1988 - 4 AZN 613/88 - AP Nr. 106 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Berlin, 16.01.1998 - 6 Sa 122/97

    Anwendbarkeit der VTV-Bau; Zusammenhangstätigkeit; Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 15.04.2015 - 18 Sa 1525/13
    Dienen diese Vor-, Neben- und Hilfsarbeiten der Durchführung der durch den Arbeitgeber erbrachten baulichen Arbeiten, so sind sie als Zusammenhangstätigkeiten als baulich anzusehen (BAG Urteil vom 20. September 1995 - 10 AZR 609/95 - veröffentlicht in [...], Rz 20; Hessisches LAG Urteil vom 27. Juni 2014- 10 Sa 534/13 - zur Veröffentlichung in [...] vorgesehen; Hessisches LAG Urteil vom 01. September 2008 - 16 Sa 591/08 - veröffentlicht in [...], Rz 24; LAG Berlin Urteil vom 16. Januar 1998-6 Sa 122/97 - NZA-RR 1998, 411, [LAG Berlin 16.01.1998 - 6 Sa 122/97] Rz 12).
  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 12 Sa 421/17

    VTV, SokaSiG

    Ebenso wie in Mischbetrieben, bei denen unter Umständen solche Vor-, Neben- oder Hilfsarbeiten, die der Durchführung der durch den Arbeitgeber erbrachten baulichen Arbeiten dienen, als Zusammenhangstätigkeiten als baulich anzusehen sind (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht 15. April 2015 - 18 Sa 1525/13 - Juris, m.w.N.) , hat gleiches hinsichtlich der Angestelltentätigkeit zu gelten, wenn in einem Betrieb ohne gewerbliche Arbeitnehmer überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten von dem Betriebsinhaber ausgeführt werden.
  • LSG Saarland, 20.12.2022 - L 6 AL 4/21
    Das SG hat die Akten des Arbeitsgerichts E-Stadt - - sowie des Hessischen Landesarbeitsgerichts - 18 Sa 1525/13 - beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Akte der Beklagten und der beigezogenen Akten des Arbeitsgerichts E-Stadt - - sowie des Hessischen Landesarbeitsgerichts - 18 Sa 1525/13 -, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 20.12.2022 war.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht