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   LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14   

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https://dejure.org/2015,36612
LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14 (https://dejure.org/2015,36612)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14 (https://dejure.org/2015,36612)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 2 Sa 1556/14 (https://dejure.org/2015,36612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 10 Satz 1, 2 und 3 Nr. 1 AGG
    Sieht eine tarifliche Übergangsregelung für Beschäftigte, die zum Zeitpunkt ihres Inkraftretens über 58 Jahre alt sind, die Beibehaltung der bisherigen durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden - statt nunmehr 40 Wochenstunden - für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersdiskriminierung durch die Herabsetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in einer tariflichen Übergangsregelung für mehr als 58 Jahre alte Beschäftigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beibehaltung der Arbeitszeit von 38,5 Stunden kann zum Schutz älterer Beschäftigter rechtmäßig sein

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss älterer Mitarbeiter aus einer tariflichen Arbeitszeiterhöhung ist regelmäßig nicht altersdiskriminierend

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Nennt eine Regelung oder Maßnahme kein Ziel, müssen zumindest aus dem Kontext abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter der Regelung oder der Maßnahme stehenden Ziels ermöglichen, um die Legitimität des Ziels sowie die Angemessenheit und die Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel gerichtlich überprüfen zu können (vgl. BAG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 30 m.w.N, zitiert nach Juris).

    Es kann kein Zweifel bestehen, dass die Tarifvertragsparteien mit der Beibehaltung einer kürzeren Arbeitszeit von 38, 5 Stunden für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Regelung 58- bis 65-jährigen Beschäftigten deren mit zunehmendem Alter abnehmenden physischen Belastbarkeit (siehe hierzu BAG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 26 m.w.N, zitiert nach Juris) Rechnung tragen und diesen im Lebensalter spürbar fortgeschrittenen und sich bereits dem Ende des Arbeitsverhältnisses nähernden Beschäftigten keine Erhöhung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden mehr zumuten, mithin den Besitzstand sichern wollten.

    Es würde sich vielmehr um eine andere Maßnahme mit einem erheblich erhöhten Dotierungsrahmen handeln (vgl. BAG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 36, zitiert nach Juris).

    derung vom 22. April 2015, Seiten 14 und 15 (vgl. auch BAG, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Rn. 26, zitiert nach Juris).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Generell sind derartige besitzstandswahrenden Übergangsregelungen, die im Fall von § 28a Abs. 1 TVÜ-H zudem auch noch dem Schutz älterer Beschäftigter dienen, in der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zur Überleitung aus dem BAT in den TVöD: EuGH, Urteile vom 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Hennigs und Mai, zitiert nach Juris) und anschließend des BAG (Urteil vom 8. Dezember 2011-6 AZR 319/09, zitiert nach Juris) grundsätzlich als zulässig erkannt.
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Eine gesetzliche oder - wie hier - tarifliche Regelung ist dann objektiv, wenn sie auf tatsächlichen und nachvollziehbaren Erwägungen beruht und die Ungleichbehandlung nicht nur aufgrund von bloßen Vermutungen oder subjektiven Einschätzungen vorgenommen wird (vgl. BAG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, zitiert nach Juris).
  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 319/09

    Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Generell sind derartige besitzstandswahrenden Übergangsregelungen, die im Fall von § 28a Abs. 1 TVÜ-H zudem auch noch dem Schutz älterer Beschäftigter dienen, in der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zur Überleitung aus dem BAT in den TVöD: EuGH, Urteile vom 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Hennigs und Mai, zitiert nach Juris) und anschließend des BAG (Urteil vom 8. Dezember 2011-6 AZR 319/09, zitiert nach Juris) grundsätzlich als zulässig erkannt.
  • EuGH, 24.09.2010 - C-298/10

    Mai - Verbindung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Generell sind derartige besitzstandswahrenden Übergangsregelungen, die im Fall von § 28a Abs. 1 TVÜ-H zudem auch noch dem Schutz älterer Beschäftigter dienen, in der Rechtsprechung des EuGH (vgl. zur Überleitung aus dem BAT in den TVöD: EuGH, Urteile vom 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 - Hennigs und Mai, zitiert nach Juris) und anschließend des BAG (Urteil vom 8. Dezember 2011-6 AZR 319/09, zitiert nach Juris) grundsätzlich als zulässig erkannt.
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    § 10 S. 3 Nr. 1 AGG konkretisiert u. a. das legitime Ziel der Sicherstellung des Schutzes älterer Beschäftigter, wobei dieser Schutz auch die Festlegung besonderer Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließen kann (BAG, Urteil vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 20, zitiert nach Juris).
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    § 10 AGG dient der Umsetzung von Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABI, EG L 303 vom 2. Dezember 2000, S. 16) in das nationale Recht (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 21, zitiert nach Juris).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Auch in der Rechtsprechung des EuGH ist anerkannt, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - C-411/05 - - Rn. 68, zitiert nach Juris).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Im Bereich des öffentlichen Dienstes sind Klagen auf Zahlung einer höheren tarifvertraglichen Vergütung grundsätzlich als Feststellungsklagen zulässig, weil sich der öffentliche Arbeitgeber der gerichtlichen Entscheidung hierüber in aller Regel beugen und auf diese Weise der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird (vgl. BAG, Urteil vom 5. November 2003 - 4 AZR 632/02 - Rn. 24, zitiert nach Juris).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2015 - 2 Sa 1556/14
    Grundsätzlich anerkannt ist, dass trotz des Vorrangs der Leistungsklage auch der Umfang einer Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers zulässiger Inhalt einer Feststellungsklage sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn 19, zitiert nach Juris).
  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 480/08

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 3 ZB 08.721

    Minderung der regelmäßigen Arbeitszeit bayerischer Beamter in einem am

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

    Es ist daher vom weiten Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien als gedeckt anzusehen ist, wenn diese insoweit tätigkeitsübergreifend eine typisierende Betrachtung angestellt haben (vgl. Hessisches LAG 20. Mai 2015 - 2 Sa 1556/14 - juris).

    Hinzu kommt, dass die Parteien dargelegt haben, dass die Regelung des § 5.1 ETV tarifgeschichtlich dem Konflikt um die Ablösung der 35-Stundenwoche durch die 40-Stundenwoche entsprang, im Zuge dessen sich die Tarifvertragsparteien schließlich darauf verständigt haben, älteren Arbeitnehmern die 40-Stundenwoche nicht mehr zuzumuten, sondern diese - im Wege der Besitzstandssicherung für die bereits damals Beschäftigten - gestaffelt auf 35 Stunden pro Woche abzuschmelzen, was die bereits naheliegende Annahme des genannten Tarifziels bestätigt (vgl. Hessisches LAG 20. Mai 2015 - 2 Sa 1556/14 - juris).

    Eine Arbeitszeitverkürzung ist ohne weiteres geeignet, dem gesteigerten Erholungsbedürfnis der älteren Beschäftigten Rechnung zu tragen, da die freiwerdende Zeit bedürfnisgerecht verwendet werden kann (vgl. Hessisches LAG 20. Mai 2015 - 2 Sa 1556/14 - juris).

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