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   LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99   

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https://dejure.org/1999,4509
LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99 (https://dejure.org/1999,4509)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.11.1999 - 7 Sa 557/99 (https://dejure.org/1999,4509)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. November 1999 - 7 Sa 557/99 (https://dejure.org/1999,4509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beschränkung einer Gratifikation auf Frauen im Erziehungsurlaub - Diskriminierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachzahlungsanspruch bezüglich Sonderzahlungen an Frauen wegen Erziehungsurlaub und diesbezügliche Diskriminierung von Männern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Sonderzahlung - entgangene Gratifikationen während des Erziehungsurlaubs - Gleichbehandlungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 120
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    In Art. 3 Abs. 2 hat das Grundgesetz verbindlich ausgesprochen, welche Lebensverhältnisse eine unterschiedliche Behandlung nicht gestatten (BVerfG, B. v. 20.3.1963 -- BVerfGE 15, 337, 343).

    Lediglich biologische oder funktionale Unterschiede können gegebenenfalls Lebensverhältnisse so entscheidend prägen, dass gemeinsame Elemente zischen Männern und Frauen überhaupt nicht zu erkennen sind oder zumindest vollkommen zurücktreten, so dass die verschiedene rechtliche Regelung mit dem Begriff "Benachteiligen oder "Bevorzugen" nicht mehr sinnvoll zu erfassen ist (BVerfG, B.v. 20.3.1963 -- BVerfGE 15, 337, 343; B.v. 21.3.1977 -- BVerfGE 43, 213, 225; B.v. 26.1.1977 -- BVerfGE 43, 213 ,225; Schmidt-Bleibtreu-Klein, Grundgesetz 6. Auflage Art. 3 Rdn. 39).

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    Art. 3 Abs. 2 GG konkretisiert demnach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, B. v. 26.1.1977 -- BVerfGE 43, 213, 225) und verbietet es, Männer und Frauen rechtlich als unterschiedliche Gruppen anzusehen, zwischen denen Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten.

    Lediglich biologische oder funktionale Unterschiede können gegebenenfalls Lebensverhältnisse so entscheidend prägen, dass gemeinsame Elemente zischen Männern und Frauen überhaupt nicht zu erkennen sind oder zumindest vollkommen zurücktreten, so dass die verschiedene rechtliche Regelung mit dem Begriff "Benachteiligen oder "Bevorzugen" nicht mehr sinnvoll zu erfassen ist (BVerfG, B.v. 20.3.1963 -- BVerfGE 15, 337, 343; B.v. 21.3.1977 -- BVerfGE 43, 213, 225; B.v. 26.1.1977 -- BVerfGE 43, 213 ,225; Schmidt-Bleibtreu-Klein, Grundgesetz 6. Auflage Art. 3 Rdn. 39).

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    Es ist vielmehr darauf abzustellen, ob in der Protokollnotiz der Wille der Tarifvertragsparteien zur Normsetzung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (BAG, Urteil vom 16.1.1987- AP Nr. 15 zu § 4 TVG Effektivklausel, Urteil vom 24.11.1993- AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Bergbau; Wiedemann, TVG 6. Auflage § 1 Rdn. 233).
  • LAG Hamburg, 25.06.1998 - 7 Sa 98/97

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlungen ; Begriff der betrieblichen Übung ;

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    Das bedeutet, dass diejenigen Frauen, die nach Abschluß des Erziehungsurlaubes für sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen fortsetzen, Anspruch haben auf 4/6 der gekürzten Sonderzahlung (LAG Hamburg, Urteil vom 25.6.1998 -- 7 Sa 98/97 n.v.).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    Eine den Gleichheitssatz verletzende geschlechtsspezifische Benachteiligung liegt immer dann vor, wenn eine rechtliche Ungleichbehandlung -- unabhängig davon, ob auch andere Gründe für die Entscheidung maßgeblich waren -- an das Geschlecht anknüpft (BVerfG, B. v. 16.11.1993 -- AP Nr. 9 zu § 611a BGB ; vgl. BVerfG, 1992-01-28, 1 BvL 10/91, BVerfGE 85, 191, 206: dort Motivbündel bei Einstellungsentscheidung).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    3 Abs. 2 GG schützt nicht nur die Frau vor einer Benachteiligung gegenüber dem Mann, sondern auch umgekehrt (BVerfG, B. v. 21.3.1974 -- BVerfGE 37, 217, 244; Schmidt-Bleibtreu-Klein, Grundgesetz 6. Auflage Art. 3 Rdn. 39).
  • BAG, 22.10.1997 - 10 AZR 44/97

    Sonderzuwendung: Anspruch während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    Sonderzahlungen, die während des Erziehungsurlaubs gezahlt oder nicht gezahlt werden, fallen unter den Entgeltbegriff des Art. 119 (141) EWGV (insoweit bejahend BAG Urteil vom 24. Mai 1995 -- AP Nr. 175 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 22.10.1997 -- 10 AZR 44/97 n. v.; vgl. auch EuGH, Beschluss vom 13.2.1996- AP Nr. 8 zu EWG -Richtlinie Nr. 76/207).
  • BVerfG, 05.08.1986 - 1 BvR 62/84
    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 31.1.1985- AP Nr. 6 zu § 8a MSchG 1968; vgl. auch BVerfG 1. Senat 2. Kammer B. v. 8.5.1986 -1 BvR 62/84- SozR 2200 § 200 Nr. 9 zum Mutterschaftsgeld allein für Mütter) an.
  • LAG Düsseldorf, 15.06.1990 - 17 Sa 571/90

    Arbeitsentgelt: Sonderzahlung nach MTV Versicherungsgewerbe - anteilige Kürzung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.11.1999 - 7 Sa 557/99
    Im übrigen konnte die Beklagte den Anspruch auf Sonderzahlung nach dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe für den Zeitraum anteilig kürzen, in dem der Kläger gesetzlichen Erziehungsurlaub in Anspruch nahm (vgl. auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 15.6.1990 -- VersR 1990, 1167 -1169).
  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 27/00

    Arbeitsentgelt: Sonderzahlung - entgangene Gratifikationen während des

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. November 1999 - 7 Sa 557/99 - aufgehoben.
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