Rechtsprechung
LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03 |
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Arbeit & Soziales - Messebau ist keine Bautätigkeit
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Messebau ist keine Bautätigkeit (IBR 2005, 1076)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 12.11.2003 - 7 Ca 211/03
- LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Hessen, 24.02.1992 - 16 Sa 1170/91
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03
So hat die erkennende Berufungskammer das Aufstellen sog. Möbelkojen in Möbelhäusern nicht als Trockenbauarbeit angesehen (vgl. Urteil vom 24. Februar 1992 - 16 Sa 1170/91), ebenso wenig die 10. Kammer des Berufungsgerichts das Aufstellen von Ladeneinrichtungen (vgl. Hess. LAG 02. Mai 1994 - 10 Sa 251/93).Wie das von den Tarifvertragsparteien im Klammerzusatz genannte Tätigkeitsbeispiel zeigt, meinen die Tarifvertragsparteien mit Montagebauarbeiten nämlich Bauleistungen, die unmittelbar der Herstellung des Gebäudes dienen (vgl. BAG 05. September 1990, AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Kammerurteile vom 24. Februar 1992 - 16 Sa 1170/91 und vom 17. Juli 1995 - 16 Sa 206/94; vgl. auch BAG 23. November 1988, AP Nr, 103 zu § 1 TVG Tarifverträge. Bau: Errichtung von Zäunen ist keine Montagebauarbeit).
- BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 227/94
Auswirkungen vorprozessualer Äußerungen auf den Prozeßvortrag einer Partei
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03
Solche Äußerungen haben vielmehr lediglich den Wert eines Indizes (vgl. BGH 08. November 1995, NJW 1996, 394). - BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04
Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03
Auch der 10. Senat des BAG selbst geht nunmehr, jedenfalls für den Bereich der Urlaubskassenbeiträge, hiervon aus (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2004 - 10 AS 6/04).
- BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83
Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten - …
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03
Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt werden oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte 1 - IV (ständige Rechtsprechung seit BAG 18. Januar 1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau). - LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02
Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03
Die bisherige Rechtsprechung des 10. Senats des BAG, wonach in Fällen sog. Tarifpluralität (Bindung nur des Arbeitgebers an zwei miteinander konkurrierender Tarifverträge, während für Arbeitnehmer, je nach Tarifbindung, nur der eine oder der andere Tarifvertrag Anwendung findet) nur der speziellere Tarifvertrag anzuwenden ist (vgl. zuletzt BAG 04. Dezember 2002, AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz), lässt sich mit dem geltenden Recht nicht vereinbaren und ist jedenfalls seit der Änderung des AEntG mit Wirkung vom 01.01.1999 nicht mehr haltbar (vgl. Kammerurteil vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 530/02 DB 2004, 1786). - BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 1018/94
Voraussetzungen für das Erfasstsein eines Betrieb vom betrieblichen …
Auszug aus LAG Hessen, 30.08.2004 - 16 Sa 1985/03
Dass das BAG das Aufstellen verschiedenartiger Trennwandsysteme, auch dann, wenn diese jederzeit ohne jeden Aufwand spurlos entfernt werden können, als Trockenbauarbeiten gewertet hat (vgl. BAG 07. Juli 1999, 24. Oktober 2001 und 23. Oktober 2002, AP Nr. 221, 245 und 255 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 20. September 1995 - 10 AZR 1018/94), widerstreitet dem nicht.