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   LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06   

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https://dejure.org/2006,47048
LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06 (https://dejure.org/2006,47048)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06 (https://dejure.org/2006,47048)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 4 TaBV 90/06 (https://dejure.org/2006,47048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Japaner sind nicht gleich Chinesen - Auswahlrichtlinien einer Fluggesellschaft für Japaner gelten nicht automatisch für alle Asiaten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Die Berufung auf die Verletzung einer Formvorschrift kann jedoch wegen des Schutzzwecks derartiger Normen nur ganz ausnahmsweise treuwidrig sein (vgl. etwa BGH 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - NJW 2004/3330, [BGH 16.07.2004 - V ZR 222/03] p II 3b aa, bb; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1 , zu B I 2a).
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Es ist vielmehr die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung, die ihr nicht im eigenen subjektiven Interesse, sondern im kollektiven Interesse der von ihr vertretenen Belegschaft gewährten Beteiligungsrechte jeweils nach pflichtgemäßen Ermessen wahrzunehmen (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93/75 zu B I 2; zu Ausnahmen im Fall eines unterbliebenen Hinweises auf Unterrichtungsmängel in personellen Angelegenheiten vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II p d aa, dd; 25. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 49, zu B II 3a, b).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Es ist vielmehr die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung, die ihr nicht im eigenen subjektiven Interesse, sondern im kollektiven Interesse der von ihr vertretenen Belegschaft gewährten Beteiligungsrechte jeweils nach pflichtgemäßen Ermessen wahrzunehmen (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93/75 zu B I 2; zu Ausnahmen im Fall eines unterbliebenen Hinweises auf Unterrichtungsmängel in personellen Angelegenheiten vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II p d aa, dd; 25. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 49, zu B II 3a, b).
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Die Berufung auf die Verletzung einer Formvorschrift kann jedoch wegen des Schutzzwecks derartiger Normen nur ganz ausnahmsweise treuwidrig sein (vgl. etwa BGH 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - NJW 2004/3330, [BGH 16.07.2004 - V ZR 222/03] p II 3b aa, bb; BAG 16. September 2004 - 2 AZR 659/03 - AP BGB § 623 Nr. 1 , zu B I 2a).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Handelt es sich bei dieser um eine Regelungsabrede, wofür die Überschrift sprechen könnte, ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abänderung einer Betriebsvereinbarung nicht geeignet (vgl. etwa BAG 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 2, zu III; GK-BetrVG-Kreutz 8. Aufl. § 77 Rn 355, mit zahlreichen weiteren Nachweisen zum Streitstand; das von der Arbeitgeberin herangezogene Urteil des BAG vom 05. Oktober 2000 -1 AZR 48/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141, zu II 2a, betrifft keineswegs das Verhältnis zwischen einer Betriebsvereinbarung und einer Regelungsabrede, sondern die Ablösung einer früheren Betriebsvereinbarung durch eine neue und ist daher nicht einschlägig).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Maßgeblich für die Auslegung ist der im Wortlaut der Betriebsvereinbarung zum Ausdruck gekommene Wille der Betriebspartner und der von diesen beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung, soweit dieser in den Regelungen der Betriebsvereinbarung Niederschlag gefunden hat (vgl. etwa BAG 05. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81/86, zu II 4a; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 betriebliche Übung Nr. 54, zu I 1a).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Maßgeblich für die Auslegung ist der im Wortlaut der Betriebsvereinbarung zum Ausdruck gekommene Wille der Betriebspartner und der von diesen beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung, soweit dieser in den Regelungen der Betriebsvereinbarung Niederschlag gefunden hat (vgl. etwa BAG 05. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81/86, zu II 4a; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 betriebliche Übung Nr. 54, zu I 1a).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Es ist vielmehr die Aufgabe der Arbeitnehmervertretung, die ihr nicht im eigenen subjektiven Interesse, sondern im kollektiven Interesse der von ihr vertretenen Belegschaft gewährten Beteiligungsrechte jeweils nach pflichtgemäßen Ermessen wahrzunehmen (vgl. BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - BAGE 93/75 zu B I 2; zu Ausnahmen im Fall eines unterbliebenen Hinweises auf Unterrichtungsmängel in personellen Angelegenheiten vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 122, zu B II p d aa, dd; 25. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 49, zu B II 3a, b).
  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Vorstellungen der an den Verhandlungen über die Betriebsvereinbarung Beteiligten über den Inhalt der Regelung sind nicht maßgeblich, sofern sie in der Betriebsvereinbarung keinen Niederschlag gefunden haben ( BAG 22. März 2005 - 1 AZR 3/04 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 13, zu 1).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89

    Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede

    Auszug aus LAG Hessen, 31.10.2006 - 4 TaBV 90/06
    Handelt es sich bei dieser um eine Regelungsabrede, wofür die Überschrift sprechen könnte, ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abänderung einer Betriebsvereinbarung nicht geeignet (vgl. etwa BAG 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 2, zu III; GK-BetrVG-Kreutz 8. Aufl. § 77 Rn 355, mit zahlreichen weiteren Nachweisen zum Streitstand; das von der Arbeitgeberin herangezogene Urteil des BAG vom 05. Oktober 2000 -1 AZR 48/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141, zu II 2a, betrifft keineswegs das Verhältnis zwischen einer Betriebsvereinbarung und einer Regelungsabrede, sondern die Ablösung einer früheren Betriebsvereinbarung durch eine neue und ist daher nicht einschlägig).
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