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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 Sa 368/08   

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https://dejure.org/2009,42667
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 Sa 368/08 (https://dejure.org/2009,42667)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.09.2009 - 3 Sa 368/08 (https://dejure.org/2009,42667)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. September 2009 - 3 Sa 368/08 (https://dejure.org/2009,42667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Strafverfahren - Kündigungserklärungsfrist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 Sa 368/08
    Hat der Kündigungsberechtigte Anhaltspunkte für einen Sachverhalt, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann er im Einzelfall Ermittlungen anstellen und gegebenenfalls den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen beginnt (BAG vom 01.02.2007, 2 AZR 333/06; juris).

    In diesem Zusammenhang sollen die zeitlichen Grenzen des § 626 Abs. 2 BGB den Kündigenden weder zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben noch ihn veranlassen, ohne eine genügende Prüfung des Sachverhalts oder vorhandener Beweismittel voreilig zu kündigen (BAG vom 01.02.2007, a. a. O.; m. w. N.).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 46/05

    Außerordentliche Kündigung - Schwerbehinderter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 Sa 368/08
    Dies setzt eine möglichst vollständige und zuverlässige Kenntniserlangung voraus (BAG vom 02.03.2006, 2 AZR 46/05; juris).
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.09.2009 - 3 Sa 368/08
    Vielmehr bedarf es für den gewählten Zeitpunkt eines sachlichen Grundes (BAG vom 05.06.2008, 2 AZR 234/07; juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2011 - 3 TaBV 12/11

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Mitglieds der

    Dass die Arbeitgeberin das Ergebnis der polizeilichen Durchsuchung und Vernehmung des Beteiligten zu 3, insbesondere dessen Geständnis ( vgl. hierzu KR-Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 320 ), zum Anlass für eine darauf gestützte Tatkündigung genommen hat, ist keineswegs als willkürliches, sondern als sachlich begründetes Vorgehen zu bewerten ( vgl. hierzu auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 16. September 2009 - 3 Sa 368/08 - [juris]; LAG Hamm 20. August 1999 - 19 Sa 2329/98 - DB 1999, 2068 ).
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