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LAG Niedersachsen, 11.02.1998 - 15 TaBV 8/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Feststellung der betriebsüblichen Arbeitszeiten nach Übernahme des Betriebs durch IBM Deutschland GmbH; Unbegründetheit eines Unterlassungsantrags mangels Unterlassungsanspruchs für alle vom Antrag erfassten Fallgestaltungen; Erfordernis der Beachtung von tariflichen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der betriebsüblichen Arbeitszeiten nach Übernahme des Betriebs durch IBM Deutschland GmbH; Unbegründetheit eines Unterlassungsantrags mangels Unterlassungsanspruchs für alle vom Antrag erfassten Fallgestaltungen; Erfordernis der Beachtung von tariflichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 02.12.1994 - 7 BV 57/94
- LAG Niedersachsen, 11.02.1998 - 15 TaBV 8/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.02.1998 - 15 TaBV 8/95
Das Arbeitsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß ein Unterlassungsantrag insgesamt als unbegründet abzuweisen ist, wenn der Antragsteller nicht für alle vom Antrag erfaßten Fallgestaltungen Unterlassung verlangen kann (BAG, Beschluß vom 04.03.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972). - BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 135/95
Arbeitsvertragliche Verweisung auf Tarifvertrag
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.02.1998 - 15 TaBV 8/95
Aus diesem Grund scheidet auch eine einzelvertragliche Transformation des TV Arbeitszeit im Wege der großen dynamischen Bezugnahmeklausel aus (zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen vgl.: BAG, Urteil vom 04.09.1996 - 4 AZR 135/95 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Bezugnahme; Gaul NZA 1998, 9 ff.;… Hanau/Kania, Festschrift für Günter Schaub zum 65. Geburtstag, Seite 239 ff., 255). - BAG, 12.06.1996 - 4 ABR 1/95
Anschlußsprungrechtsbeschwerde im Beschlußverfahren
Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.02.1998 - 15 TaBV 8/95
Das insoweit erforderliche Feststellungsinteresse ist auch gegeben (vgl. dazu BAG, Beschluß vom 12.06.1996 - 4 ABR 1/95 - AP Nr. 2 zu § 96 a ArbGG 1979).