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   LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08 (1)   

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LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08 (1) (https://dejure.org/2008,8627)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.2008 - 9 Sa 378/08 (1) (https://dejure.org/2008,8627)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 9 Sa 378/08 (1) (https://dejure.org/2008,8627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Berufung bei fehlender Bezeichnung des Berufungsbeklagten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufungsbeklagter - Auslegung Berufungsschrift

  • Judicialis

    ZPO § 519 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 2
    Unzulässige Berufung bei fehlender Bezeichnung des Berufungsbeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08
    Dennoch müssen die Parteien des Rechtsmitelverfahrens zweifelsfrei feststellbar sein (in Anlehnung an BGH v. 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 und vom 22.11.2008 XI ZB 43/04).

    Die Anforderungen an die zur Kennzeichnung der Rechtsmittelpartei nötigen Angaben richten sich nach dem prozessualen Zweck dieses Erfordernisses und damit danach, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt darstellt, aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens zweifelsfrei erkennbar sein müssen (BGH vom 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 - Rn. 5, zitiert nach Juris; BGH vom 22.11.2008 - XI ZB 43/04 -, NJW-RR 2006, 284 Rn. 8; BAG vom 04.07.1973 - 1 AZB 12/73 - NJW 1973, 1949; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO § 518 Rn. 19).

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZB 58/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08
    Dennoch müssen die Parteien des Rechtsmitelverfahrens zweifelsfrei feststellbar sein (in Anlehnung an BGH v. 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 und vom 22.11.2008 XI ZB 43/04).

    Die Anforderungen an die zur Kennzeichnung der Rechtsmittelpartei nötigen Angaben richten sich nach dem prozessualen Zweck dieses Erfordernisses und damit danach, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt darstellt, aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens zweifelsfrei erkennbar sein müssen (BGH vom 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 - Rn. 5, zitiert nach Juris; BGH vom 22.11.2008 - XI ZB 43/04 -, NJW-RR 2006, 284 Rn. 8; BAG vom 04.07.1973 - 1 AZB 12/73 - NJW 1973, 1949; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO § 518 Rn. 19).

  • BGH, 21.03.2006 - VI ZB 25/05

    Anforderungen an die Bezeichnung des Berufungsklägers in der Berufungsschrift

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08
    Die Fertigung der Berufungsschrift muss vom Rechtsanwalt vor Unterzeichnung auf Vollständigkeit und zutreffende Angabe des Rechtsmittelführers sowie inhaltliche Richtigkeit geprüft werden (BGH vom 21.03.2006 - VI ZB 25/05, VersR 2006, 991 Rn. 10 und Zöller/Greger, a. a. O. § 233 Rn. 23 "Büropersonal und Organisation").
  • BAG, 04.07.1973 - 1 AZB 12/73

    Rechtsmittelschrift - Notwendiger Inhalt - Parteirollen - Ladungsfähige

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08
    Die Anforderungen an die zur Kennzeichnung der Rechtsmittelpartei nötigen Angaben richten sich nach dem prozessualen Zweck dieses Erfordernisses und damit danach, dass im Falle einer Berufung, die einen neuen Verfahrensabschnitt darstellt, aus Gründen der Rechtssicherheit die Parteien des Rechtsmittelverfahrens zweifelsfrei erkennbar sein müssen (BGH vom 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 - Rn. 5, zitiert nach Juris; BGH vom 22.11.2008 - XI ZB 43/04 -, NJW-RR 2006, 284 Rn. 8; BAG vom 04.07.1973 - 1 AZB 12/73 - NJW 1973, 1949; Grunsky in Stein/Jonas, ZPO § 518 Rn. 19).
  • BGH, 11.10.1984 - V ZB 15/84

    Ordnungsgemäße Einlegung der Berufung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.07.2008 - 9 Sa 378/08
    Ob aus der Angabe der Reihenfolge der Beklagten in der Berufungsschrift auf die zutreffende Rechtsmittelbeklagte geschlossen werden kann, mag offen bleiben (vgl. BGH vom 11.10.1984 - V ZB 15/84- Versicherungsrecht 1984, 1093).
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