Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch eines Vermessungsingenieurs auf Vergütung und Feststellung der zu beachtenden Kündigungsfrist; Vereinbarung einer individuellen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende; Auslegung einer Kündigung mit dem Zusatz der hilfsweisen Kündigung zum nächst ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vermessungsingenieurs auf Vergütung und Feststellung der zu beachtenden Kündigungsfrist; Vereinbarung einer individuellen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende; Auslegung einer Kündigung mit dem Zusatz der hilfsweisen Kündigung zum nächst ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 22.04.1998 - 1 Ca 579/97
- LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94
Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Eigenständige tarifliche Regelungen der Kündigungsfristen sind durch das Gesetz zur Neuregelung der Kündigungsfristen vom 7. Oktober 1993 nicht berührt worden (BAG, 05.10.1995, 2 AZR 1028/94 , AP Nr. 48 zu § 622 BGB ).Von einem eigenständigen Regelungswillen ist dagegen in der Regel auszugehen, wenn die Tarifvertragsparteien eine im Gesetz nicht oder anders enthaltene Regelung treffen (BAG, 05.10.1995, 2 AZR 1028/94 , AP Nr. 48 zu § 622 BGB m.w.N., stRspr).
- BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87
Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 28. Januar 1988 (2 AZR 296/87 , AP Nr. 24 zu § 622 BGB) war die oben genannte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über einen fehlenden Regelungswillen der Tarifvertragsparteien bei lediglich wörtlicher Übernahme gesetzlicher Regelungen gefestigt. - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95
Tarifliche Kündigungsfristen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Soweit die Tarifpartner von der Gesetzesnorm abweichen, üben sie ihre Regelungskompetenz aus, ansonsten gilt das Gesetz, das auch ohne den Tarifvertrag gelten würde (BAG, 14.02.1996, 2 AZR 166/95 , AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie ).
- BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 201/95
Verlängerte Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Stellt danach § 3 Abs. 3 Buchst. b) MTV kein autonomes Tarifrecht dar, gilt bis zu einer eigenständigen Tarifregelung die jeweilige gesetzliche Regelung (BAG, 14.02.1996, 2 AZR 201/95 , AP Nr. 50 zu § 622 BGB ). - BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90
Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Da die Parteien im Arbeitsvertrag auch nur allgemein auf den Manteltarifvertrag verwiesen haben, ohne eine bestimmte Fassung dieses Tarifvertrags zu benennen, haben sie die Geltung des Manteltarifvertrages in seiner jeweils gültigen Fassung vereinbart (vgl. BAG, 20.03.1991, 4 AZR 455/90 , AP Nr. 20 zu § 4 TVG - Tarifkonkurrenz ). - BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 90/85
Eingruppierung: Baukontrolleur in der Kommunalverwaltung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Es entspricht daher ihrem Willen, die in Bezug genommenen Tarifnormen nach den Grundsätzen der Tarifauslegung auszulegen (…Etzel, NZA, Beil. 1/87, S. 19 ; vgl. ähnlich BAG, 23.04.1986, 4 AZR 90/85 , AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT 1975 ). - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, stRspr, vgl. Urteil vom 16.06.1998, 5 AZR 67/97 , NZA 1998, S. 1288 m.w.N.>). - BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75
Zugang der Kündigung - Anschriftenänderung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Zwar ist es dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Verspätung des Zugangs zu berufen, wenn ihm das Zugangshindernis zuzurechnen ist, der Erklärende mit diesem Hindernis nicht rechnen mußte und er nach Kenntnis der nicht erfolgten Zustellung unverzüglich erneut eine Zustellung vorgenommen hat (BAG, 18.02.1977, 2 AZR 770/75 , AP Nr. 10 zu § 130 BGB ). - BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Sie beanspruchen daher Beachtung unabhängig von einer konkreten Willensübereinkunft ihrer Adressaten (BAG, 16.06.1998, 5 AZR 728/97 , NZA 1998, S. 1343 ). - BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87
Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.01.1999 - 16a Sa 1856/98
Auch wenn eine tarifliche Norm nur kraft Vereinbarung gelte, gehe es um die Auslegung einer Tarifnorm, da anderenfalls die Möglichkeit und Gefahr einer gespaltenen Auslegung bestünde und die Wahrung der Rechtseinheit gefährdet wäre (BAG, 28.04.1988, 2 AZR 750/87 , AP Nr. 25 zu § 622 BGB m.w.N.).
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 104/99
Deklaratorische oder konstitutive Kündigungsfrist - Einhaltung einer …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Januar 1999 - 16a Sa 1856/98 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.