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LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2013 - 2 Ta 63/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Aufhebung der Prozesskostenbewilligung - Falschangabe der Vermögensverhältnisse - Lebensversicherung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Falschangaben zu tatsächlich bestehender Lebensversicherung
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Aufhebung der PKH wegen Falschangabe bzgl. einer bestehenden Lebensversicherung
- arbeitsrecht-hessen.de
Aufhebung der PKH wegen Falschangabe bzgl. einer bestehenden Lebensversicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 124 Nr. 2 Alt. 1
Aufhebung der Prozesskostenhilfe bei Falschangaben zu tatsächlich bestehender Lebensversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 20.12.2012 - 4 Ca 480/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2013 - 2 Ta 63/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2013 - 2 Ta 63/13
Die Klägerin hat in ihrer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom 27. April 2012 unter Buchstabe G des Vordrucks ("Ist Vermögen vorhanden ?") die Frage "Sonstige Vermögenswerte, Lebensversicherung (...) ?" mit "nein" beantwortet, obwohl sie tatsächlich über eine Lebensversicherung verfügt, die eine Prozesspartei grundsätzlich vor Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe für die Prozesskosten einzusetzen hat ( vgl. BGH 09. Juni 2010 - XII ZB 120/08 - NJW 2010, 2887 ). - BGH, 10.10.2012 - IV ZB 16/12
Prozesskostenhilfe: Entzug der Bewilligung infolge falscher Angaben des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2013 - 2 Ta 63/13
Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit gemachter falscher Angaben nach § 124 Nr. 2 Alt. 1 ZPO setzt nicht voraus, dass die falschen Angaben des Antragstellers zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben, diese mithin auf den Falschangaben beruht ( BGH 10. Oktober 2012 - IV ZB 16/12 - Rn. 13, NJW 2013, 68 ).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2016 - L 9 AS 1059/15 Obwohl hier die Kausalität zu bejahen ist, käme es im Übrigen für die Aufhebung der PKH-Bewilligung nicht einmal darauf an, ob die falschen Angaben zu einer objektiv unrichtigen Bewilligung geführt haben (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - IV ZB 16/12 - juris, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 Ta 63/13 - juris).