Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegungslast des Arbeitnehmers für Mehrarbeitsvergütung; Klage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Art und Lage der geleisteten Arbeitszeit sowie zur Anordnung durch Arbeitgeber
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Überstundenvergütung - Darlegungslast
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Darlegungslast des Arbeitnehmers für Mehrarbeitsvergütung; unbegründete Klage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Art und Lage der geleisteten Arbeitszeit sowie zur Anordnung durch Arbeitgeber - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 26.08.2008 - 2 Ca 575/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00
Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08
Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vgl. BAG Urteil vom 17.04.2002 5 AZR 644/00). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04
Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08
Je nach der Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG Urteil vom 25.05.2005 5 AZR 319/04). - BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93
Beweislast bei Leistung von Überstunden
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08
Anschließend ist es Sache des Arbeitnehmers im Einzelnen Beweis für die geleisteten Stunden anzutreten (vgl. BAG Urteil vom 25.11.1993 2 AZR 517/93).