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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08   

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https://dejure.org/2009,19219
LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08 (https://dejure.org/2009,19219)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.01.2009 - 2 Sa 560/08 (https://dejure.org/2009,19219)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 2 Sa 560/08 (https://dejure.org/2009,19219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast des Arbeitnehmers für Mehrarbeitsvergütung; Klage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Art und Lage der geleisteten Arbeitszeit sowie zur Anordnung durch Arbeitgeber

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überstundenvergütung - Darlegungslast

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Darlegungslast des Arbeitnehmers für Mehrarbeitsvergütung; unbegründete Klage bei unsubstantiierten Darlegungen zu Art und Lage der geleisteten Arbeitszeit sowie zur Anordnung durch Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08
    Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt des Weiteren voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren (vgl. BAG Urteil vom 17.04.2002 5 AZR 644/00).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 319/04

    Überstundenvergütung - tarifliche Erschwerniszulage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08
    Je nach der Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG Urteil vom 25.05.2005 5 AZR 319/04).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2009 - 2 Sa 560/08
    Anschließend ist es Sache des Arbeitnehmers im Einzelnen Beweis für die geleisteten Stunden anzutreten (vgl. BAG Urteil vom 25.11.1993 2 AZR 517/93).
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