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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,40102)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,40102)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - 6 TaBV 2/12 (https://dejure.org/2012,40102)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 75 Abs 1 Nr 3 BPersVG, Art 56 Abs 9 NATOTrStatZAbk, § 4 Abs 1 TVöD
    Personalvertretungsrechtliche Zuordnung von Arbeitnehmern zu einer neuen Dienststelle - keine Versetzung i. S. d. § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung bei der Bildung von Dienststellen der US-Stationierungsstreitkräfte; Feststellungsantrag der Betriebsvertretung für Zivilbeschäftigte zur Zuordnung einzelner Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei der Bildung von Dienststellen der US-Stationierungsstreitkräfte; unbegründeter Feststellungsantrag der Betriebsvertretung für Zivilbeschäftigte zur Zuordnung einzelner Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de

    Dienststelle; Festlegung; Stationierungsstreitkräfte; Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    (1) Eine Versetzung ist wortlautgemäß nur die Überführung "zu einer anderen Dienststelle" (vgl. BVerwG 11.11.2009 - 6 PB 25/09 - Rn. 6, NZA-RR 2010, 165).

    (a) Diese Begriffsverständnis ist tariflich in Abs. 2 ProtE Nr. 1 zu § 4 Abs. 1 TVöD verankert, wonach die Versetzung einer Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses meint (vgl. BAG 14.7.2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 101, AP GG Art. 12 Nr. 143; BVerwG 11.11.2009 - 6 PB 25/09 - Rn. 5, a.a.O.).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zutreffend herausgearbeitet worden, dass der spezielle personalvertretungsrechtliche Dienststellenbegriff, wie er etwa in § 6 BPersVG gebildet ist - vergleichbar aber auch in Abs. 1 Satz 1 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS eine Rolle spielt -, für die Frage einer Versetzung nicht wesentlich ist (BVerwG 11.11.2009 - 6 PB 25/09 - Rn. 7, NZA-RR 2010, 165).

    Denn die auf bloßen Zweckmäßigkeitsüberlegungen im Zusammenhang mit der Bildung von Personalvertretungen beruhenden Dienststellenfestlegungen schlagen auf die Abgrenzung der Mitbestimmungstatbestände der Versetzung, Abordnung oder Umsetzung nicht durch (BAG 22.1.2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 b aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25; BVerwG 28.5.2002 - 6 P 9/01 - zu II 1 b gg der Gründe, ZTR 2002, 398; s.a. BVerwG 11.11.2009 - 6 PB 25/09 - Rn. 7, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    Nur bei einer Ausgliederung aus der bisherigen und einer Eingliederung in eine neue Dienststelle treten nämlich typischerweise die mit einer Versetzung verbundenen erheblichen Veränderungen des beruflichen Umfeldes auf, die etwa in der Unterstellung unter eine andere Dienststellenleitung oder in der Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern liegen (BVerwG 30.3.2009 - 6 PB 29/08 - Rn. 28, NZA-RR 2009, 509).

    Wenn aber ein- und dieselbe Maßnahme von übergeordneter Behörde ausgeht und auf der Ebene nachgeordneter Verwaltungseinheiten Organisationsänderungen oder / und personelle Einzelfolgen zeitigt, ohne dass auf dieser (nachgeordneten) Ebene noch Einzelmaßnahmen diesbezüglich getroffen werden, schließt das die personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung auf nachgeordneter Ebene zugunsten einer stattdessen begründeten Stufenzuständigkeit aus (vgl. BVerwG 30.3.2009 - 6 PB 29/08 - Rn. 30, NZA-RR 2009, 509).

  • BVerwG, 28.05.2002 - 6 P 9.01

    Mitbestimmung des Lehrerpersonalrats bei der Abordnung von Lehrern an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    Denn die auf bloßen Zweckmäßigkeitsüberlegungen im Zusammenhang mit der Bildung von Personalvertretungen beruhenden Dienststellenfestlegungen schlagen auf die Abgrenzung der Mitbestimmungstatbestände der Versetzung, Abordnung oder Umsetzung nicht durch (BAG 22.1.2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 b aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25; BVerwG 28.5.2002 - 6 P 9/01 - zu II 1 b gg der Gründe, ZTR 2002, 398; s.a. BVerwG 11.11.2009 - 6 PB 25/09 - Rn. 7, a.a.O.).

    Die Antragstellerin muss gegen sich gelten lassen, dass der Mitbestimmungstatbestand aus § 75 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG der Wahrung konkreter Belegschaftsinteressen dient, die im Hinblick auf realisierbare Gefahren, namentlich auf Seiten der abgebenden Dienststelle in Gestalt von Mehrbelastungen der Beschäftigten und / oder internen Konkurrenzsituationen bestehen (BVerwG 28.5.2002 - 6 P 9/01 - zu II 1 b ee [2] der Gründe, ZTR 2002, 398).

  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09

    Personalgestellung durch Landesgesetz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    (a) Diese Begriffsverständnis ist tariflich in Abs. 2 ProtE Nr. 1 zu § 4 Abs. 1 TVöD verankert, wonach die Versetzung einer Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses meint (vgl. BAG 14.7.2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 101, AP GG Art. 12 Nr. 143; BVerwG 11.11.2009 - 6 PB 25/09 - Rn. 5, a.a.O.).

    Ob ein Beschäftigter versetzt wird, beurteilt sich allein auf Grundlage des auf sein Beschäftigungsverhältnis anzuwendenden Statusrechts und zwar nach Maßgabe des verwaltungsorganisatorischen Aufbaus der Dienststelle, welcher er angehört ( BAG 14.7.2010 - 10 AZR 182/09 - Rn. 101, AP GG Art. 12 Nr. 143 ).

  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    Denn die auf bloßen Zweckmäßigkeitsüberlegungen im Zusammenhang mit der Bildung von Personalvertretungen beruhenden Dienststellenfestlegungen schlagen auf die Abgrenzung der Mitbestimmungstatbestände der Versetzung, Abordnung oder Umsetzung nicht durch (BAG 22.1.2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 b aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25; BVerwG 28.5.2002 - 6 P 9/01 - zu II 1 b gg der Gründe, ZTR 2002, 398; s.a. BVerwG 11.11.2009 - 6 PB 25/09 - Rn. 7, a.a.O.).

    Mit Blick auf die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Dienstherrn und dem Angestellten wird der Begriff konkret durch den besonderen Zweck geprägt, einerseits die Freiheit des Dienstherrn zu gewährleisten, alle innerbehördlichen Maßnahmen zu treffen, die für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unerlässlich sind, andererseits die Abgrenzung der Rechtsstellung des Angestellten gegenüber den über die konkrete Arbeitszuteilung wesentlich hinausgehenden Eingriffen zu ermöglichen ( BAG 22.1.2004 - 1 AZR 495/01 - zu II 2 b aa der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 25).

  • BAG, 11.12.2007 - 1 ABR 67/06

    Mitbestimmung bei Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    (3) Auch die von Antragstellerseite mit der Beschwerde benannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2007 (- 1 ABR 67/07 - NZA-RR 2008, 333) ergab kein anderes Verständnis, da darin allein und gerade nur auf die Auffangzuständigkeit der Stufenvertretung verwiesen wird (Rn. 24 f. der Gründe), die die Antragstellerin jedoch gerade nicht gegen sich gelten lassen will.
  • BAG, 24.09.2008 - 4 AZR 685/07

    Eingruppierung einer Fachberaterin an einer Förderschule

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    Dies ergibt die Auslegung (vgl. BAG 24.9.2008 - 4 AZR 685/07 - Rn. 18, NZA 2009, 499 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.1994 - 9 TaBV 30/94

    Stationierungsstreitkräfte; Defence Commissary Agency; Dienststelle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    Wenn die uneingeschränkte Befugnis der Stationierungsstreitkräfte, Dienststellen im personalvertretungsrechtlichen Sinn zu definieren und ggf. umzubilden aus Abs. 1 UP zu Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS folgt - so das Arbeitsgericht mit zutreffendem Hinweis auf die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. November 1994 (- 9 TaBV 30/94 - zu II der Gründe) -, muss dies auch bei der Anwendung einfachen Rechts beachtet werden und kann nicht zum Anlass einer ausdehnenden, die Grenzen von personalvertretungsrechtlichem und organisatorischem Dienststellenbegriff auflösenden Interpretation gemacht werden.
  • BAG, 17.01.2012 - 1 ABR 45/10

    Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Dienstkleidungspflicht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    Da die Arbeitgeberin das von der Betriebsvertretung für eine bestimmte Maßnahme in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht in Abrede stellt, ist damit ein rechtliches Interesse an der gerichtlichen Feststellung grundsätzlich indiziert (vgl. BAG 17.1.2012 - 1 ABR 45/10 - Rn. 12, NZA 2012, 687).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2012 - 6 TaBV 2/12
    Sie macht eigene Rechte und nicht bloß reflexhaft betroffene Interessen geltend (vgl. BVerwG 16.4.2012 - 6 P 1/11 - Rn. 15, 18, juris).
  • BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 58/10

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von

  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen

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