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   LAG Sachsen, 16.06.1994 - 4 Sa 349/93   

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https://dejure.org/1994,46722
LAG Sachsen, 16.06.1994 - 4 Sa 349/93 (https://dejure.org/1994,46722)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 16.06.1994 - 4 Sa 349/93 (https://dejure.org/1994,46722)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 4 Sa 349/93 (https://dejure.org/1994,46722)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Sachsen, 05.09.1994 - 10 (4) Sa 333/93

    Wirksamkeit; Kündigung; Berufung; Zulässigkeit; Berufungsbegründungsfrist;

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  • LAG Sachsen, 08.12.1994 - 4 Sa 450/93

    Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und die Kündigung nach

    Zur Vermeidung einer personalvertretungsrechtlichen Regelungslücke bezieht sich diese Regelung auf die Fälle, in denen eine Dienststelle Entscheidungen mit Wirkung für Beschäftigte anderer Dienststellen trifft, wobei die Dienststellen nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis zueinander stehen (vgl. Begründung zum Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes, BT-Drucks. 7, 176, S. 34, Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider § 82 Rnr. 13; BVerwG, Beschluß v. 19.12.1975 - BVerwG VII P15.74, Buchholz, BVerwG - ab 1.1.1975, Band 2 b, 238.3 A, § 82 Nr. 1 - LAG Chemnitz, Urteil v. 16.06.1994 - 4 Sa 349/93).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 639/94
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 16. Juni 1994 - 4 Sa 349/93 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Sachsen, 17.03.1995 - 12 Sa 531/94

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen

    Eine Personalvertretung ist für diese Fallkonstellation im SächsPersVG nicht vorgesehen (vgl. so bereits zu § 82 Abs. 5 BPersVG LAG Chemnitz v. 16.06.1994 - 4 Sa 349/93 -, nicht rechtskräftig).
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