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LAG Sachsen, 16.06.1994 - 4 Sa 349/93 |
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Verfahrensgang
- ArbG Zwickau, 08.07.1993 - 7 Ca 1644/93
- LAG Sachsen, 16.06.1994 - 4 Sa 349/93
- BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 639/94
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Sachsen, 05.09.1994 - 10 (4) Sa 333/93
Wirksamkeit; Kündigung; Berufung; Zulässigkeit; Berufungsbegründungsfrist; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Sachsen, 08.12.1994 - 4 Sa 450/93
Streit über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und die Kündigung nach …
Zur Vermeidung einer personalvertretungsrechtlichen Regelungslücke bezieht sich diese Regelung auf die Fälle, in denen eine Dienststelle Entscheidungen mit Wirkung für Beschäftigte anderer Dienststellen trifft, wobei die Dienststellen nicht in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis zueinander stehen (…vgl. Begründung zum Entwurf eines Bundespersonalvertretungsgesetzes, BT-Drucks. 7, 176, S. 34, Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider § 82 Rnr. 13; BVerwG, Beschluß v. 19.12.1975 - BVerwG VII P15.74, Buchholz, BVerwG - ab 1.1.1975, Band 2 b, 238.3 A, § 82 Nr. 1 - LAG Chemnitz, Urteil v. 16.06.1994 - 4 Sa 349/93). - BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 639/94 Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Chemnitz vom 16. Juni 1994 - 4 Sa 349/93 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
- LAG Sachsen, 17.03.1995 - 12 Sa 531/94
Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag wegen …
Eine Personalvertretung ist für diese Fallkonstellation im SächsPersVG nicht vorgesehen (vgl. so bereits zu § 82 Abs. 5 BPersVG LAG Chemnitz v. 16.06.1994 - 4 Sa 349/93 -, nicht rechtskräftig).