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   LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 (9)   

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https://dejure.org/2014,40931
LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 (9) (https://dejure.org/2014,40931)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 (9) (https://dejure.org/2014,40931)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 18. November 2014 - 4 Ta 168/14 (9) (https://dejure.org/2014,40931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 23 Abs. 3 RVG, § ... 33 Abs. 3 RVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 42 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 568 Abs. 1 ZPO, §§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 33 IX TVG, § 3 II GKG

  • IWW

    § 23 Abs. 3 RVG, § ... 33 Abs. 3 RVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 42 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 99 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 568 Abs. 1 ZPO, §§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 33 IX TVG, § 3 II GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines höheren Gestandswertes i.R.d. Mitbestimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert für Zustimmungsersetzungsverfahrens zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2; BetrVG § 99 Abs. 4
    Gegenstandswert für Zustimmungsersetzungsverfahrens zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strittiger Wert des Zustimmungsersetzungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2015, 96
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14
    Dies dient vor allem der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis; dass der Arbeitnehmer seine individuellen Vergütungsansprüche ggf. auf den Ausgang des Zustimmungsersetzungsverfahrens stützen kann (vgl. hierzu BAG, Beschluss vom 03.05.1994 - 1 ABR 58/93 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), ist Folge, aber nicht Gegenstand des zu bewertenden Verfahrens.
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14
    Im Beschwerdeverfahren fällt eine Gebühr nach Nr. 8614 von Teil 8 der Anlage 1 zu § 3 II GKG an (LAG Hamburg, Urteil vom 30.06.2005 - 8 Ta 5/05 - LAG -Report 2005, 352).
  • LAG Köln, 19.05.2004 - 10 Ta 79/04

    Streitwert, Beschlussverfahren, Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14
    Auch hat die Kostenfreiheit für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren nicht zur Folge, dass auch das Beschwerdeverfahren, in dem eine sofortige Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung eingelegt wird, ebenfalls kostenfrei wäre (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 19.05.2004 - 10 Ta 79/04 - LAG -Report 2004, 344).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14
    Zwar wird - ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG - der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Köln, 19.03.2008 - 10 Ta 43/08

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsverfahren; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14
    Zwar wird - ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG - der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 Ta 523/07

    Wertfestsetzung in Beschlussverfahren; Eingruppierung von 181 Mitarbeitern;

    Auszug aus LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14
    Zwar wird - ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG - der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG München, 17.06.2019 - 3 Ta 127/19

    Gegenstandswert eines Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Der Gesichtspunkt der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit ist nicht mehr oder weniger gewichtig, nur weil der betroffene Arbeitnehmer bei der von dem Betriebsrat für richtig gehaltenen Ein- oder Umgruppierung eine höhere oder niedrigere Vergütungsdifferenz beanspruchen könnte (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 26.02.2015 - 17 Ta (Kost) 6014/15 - ihm folgend LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.08.2017 - 4 Ta 135/17 - Sächsisches LAG, Beschluss vom 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.05.2015 - 1 Ta 103/15 - siehe auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 5 Ta 104/11 -).
  • LAG München, 12.10.2023 - 3 Ta 184/23

    Gegenstandswert, Einleitungserzwingungsverfahren, Wideranträge auf

    Der Gesichtspunkt der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit ist nicht mehr oder weniger gewichtig, nur weil der betroffene Arbeitnehmer bei der von dem Betriebsrat für richtig gehaltenen Ein- oder Umgruppierung eine höhere oder niedrigere Vergütungsdifferenz beanspruchen könnte (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 26.02.2015 - 17 Ta (Kost) 6014/15 - ihm folgend LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.08.2017 - 4 Ta 135/17 - Sächsisches LAG, Beschluss vom 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.05.2015 - 1 Ta 103/15 - siehe auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 - 5 Ta 104/11 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.05.2015 - 1 Ta 103/15

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Zustimmungsersetzung, Betriebsrat,

    Schließlich ist es auch nicht ausgeschlossen, dass der Betriebsrat im Interesse dieser innerbetrieblichen Lohnrichtigkeit einer Eingruppierung widerspricht, weil der Arbeitnehmer seiner Auffassung nach einer niedrigeren Vergütungsgruppe zuzuordnen ist (so ausdrücklich LAG Berlin Brandenburg, Beschl. v. 18.06.2014 - 17 Ta (Kost) 6050/14 - Juris; ihm Folgend Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschl. v. 18.11.2014 - 4 Ta 168/14 (9) - Juris, Rn 18).
  • LAG Hamburg, 28.07.2016 - 3 Ta 21/16

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung

    Dies bedeutet nicht, dass die Höhe der Entgeltdifferenz für die Bestimmung des Verfahrenswertes ohne Belang ist; sie kann nur nicht alleiniger Anknüpfungspunkt für die Wertfestsetzung sein (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juni 2014 a.a.O.; Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. November 2014 - 4 Ta 168/14 (9) -, juris; Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 1 Ta 103/15 -, juris).
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