Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12291
LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03 (https://dejure.org/2004,12291)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.03.2004 - 6 Sa 272/03 (https://dejure.org/2004,12291)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. März 2004 - 6 Sa 272/03 (https://dejure.org/2004,12291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,12291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Grundschulleitung auf Zahlung einer Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT-O; Zulässigkeit der Feststellungsklage im öffentlichen Dienst; Koppelung der Eingruppierung an die Schülerzahlen kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung; Auslegung der Bezeichnung ...

  • Judicialis

    BAT-O § 22; ; BAT-O § 23; ; Richtlinien des FS Sachsen i.d.F. von 20.03.96

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Lehrerin kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    In § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 05.05.1998 wurde letztlich auch der Verweis auf die 2. BesÜV (SR 2 1 1 Nr. 3 a) mit Wirkung vom 01.01.1998 gänzlich gestrichen (vgl. BAG vom 14.02.2002 -8 AZR 313/01 -).

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 - vom 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 - vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

    Nach welchen Normen sich die Eingruppierung von Lehrern richtet, hat der Gesetzgeber unmissverständlich danach unterschieden, ob es sich um Lehrer mit Lehrbefähigungen handelt, die nach dem Recht der ehemaligen DDR oder nach bundesdeutschem Recht erworben wurden (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Insoweit folgt die Kammer der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts, dass tarifvertragliche Vorschriften, nach denen sich die Höhe der Vergütung bei Änderung der tatsächlichen Umstände ohne Weiteres nach der Zahl der i. d. R. unterstellten Mitarbeiter richtet, nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen (BAG, Urteil vom 07.11.2001 - 4 AZR 724/00 -).

    Da sich lediglich im Rahmen einer unverändert gebliebenen Tätigkeit ein vergütungsrelevanter Umstand ändert, bleibt die arbeitsvertragliche Rechtsposition unverändert und eine Änderungskündigung ist nicht erforderlich (siehe BAG, Urteil vom 07.11.2001, a. a. O.).

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 - vom 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 - vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung dese § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG, Urteile vom 07.08.1997, a. a. O.; vom 26.07.2001, a. a. O.).

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 - vom 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 - vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung dese § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG, Urteile vom 07.08.1997, a. a. O.; vom 26.07.2001, a. a. O.).

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Ob im Streitfall direkt auf das Bundesbesoldungsgesetz zurückgegriffen werden kann, hat die Rechtsprechung bisher offen gelassen (BAG, Urteil vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -).

    Vielmehr wurde durch das bereits zitierte Gesetz vom 23.08.1994 (BGBl. I S. 2186), die Vorbemerkung Nr. 16 b zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B eingefügt und abschließend bestimmt, dass Lehrer mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR gerade nicht nach der Bundesbesoldungsordnung, sondern landesrechtlich eingestuft werden unter Berücksichtigung der Ämter für Lehrer, die in der Bundesbesoldungsordnung A und in den Landesbesoldungsordnungen A ausgewiesen sind (BAG, Urteile vom 14.02.2002 a. a. O.; vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Im Übrigen handelt es sich um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Feststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit gemäß § 256 ZPO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu § 22, 23 BAT 1975) Bedenken nicht bestehen.
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - AP NachwG § 2 Nr. 3; BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Zwar ist grundsätzlich für eine Feststellungsklage kein Raum, wenn das Klagebegehren mit einer Leistungsklage verfolgt werden kann (BAG, Urteil vom 27.06.1988 - 5 AZR 244/87 -, AP Nr. 83 zu § 242 Gleichbehandlung unter I. der Gründe m. w. N.).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - AP NachwG § 2 Nr. 3; BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 4 AZR 635/95 - AP Nr. 233 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht