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   LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12   

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LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12 (https://dejure.org/2013,29615)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.09.2013 - 6 Sa 169/12 (https://dejure.org/2013,29615)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. September 2013 - 6 Sa 169/12 (https://dejure.org/2013,29615)
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  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, fristlos, außerordentlich, verhaltensbedingt, schwere Tätlichkeit, Beleidigungen, Tätlichkeit gegenüber Arbeitskollegen

 
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  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
    Ferner kann der Arbeitgeber berücksichtigen, wie sich ein solches Verhalten auf die übrigen Arbeitnehmer und den Betrieb auswirkt, insbesondere wenn er keine personellen Maßnahmen ergreifen würde (BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - m.w.N.).

    Hier kann schon ein einmaliger Vorfall einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen, ohne dass der Arbeitgeber noch eine Wiederholungsgefahr begründen und den Arbeitnehmer zuvor abmahnen müsste (BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 -).

    In den fallübergreifenden Fragen zur Kündigung wegen Tätlichkeiten steht sie im Einklang mit den vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - aufgestellten Grundsätzen.

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
    Erst dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 -).

    Einen die fristlose Kündigung "an sich" rechtfertigenden Grund stellen auch grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten (BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 -).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
    Erst dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11 - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 -).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
    Einen die fristlose Kündigung "an sich" rechtfertigenden Grund stellen auch grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten (BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11 -).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
    Hinzukommt, dass im Falle einer erheblich verschuldeten Vertragspflichtverletzung wie einer Tätlichkeit eine Versetzung bzw. Umsetzung dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht zumutbar ist (BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 -).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
    Er hat sich vielmehr nach § 138 Abs. 1 und 2 ZPO vollständig über den vom Arbeitgeber vorgetragenen Sachverhalt zu erklären und im Einzelnen zu bezeichnen, ob er rügen will, der Betriebsrat sei entgegen der Behauptung des Arbeitgebers überhaupt nicht angehört worden, oder in welchen einzelnen Punkten er die tatsächlichen Erklärungen des Arbeitgebers über die Betriebsratsanhörung für falsch oder die dem Betriebsrat mitgeteilten Tatsachen für unvollständig hält (BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11

    Kündigung, außerordentlich, Berufungsgericht, Pflicht, Beweisaufnahme,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2013 - 6 Sa 169/12
    Die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts ist nur insoweit überprüfbar, als mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Feststellung begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sie eine erneute Beweisaufnahme gebieten (LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11 -).
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