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LBerG Heilberufe Bayern, 15.05.2000 - LBG-Ä 6/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayObLGSt 2000, 60
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 16.08.2000 - LBG-Z 3/00 Da im Freistaat Bayern die Berufsgerichte im Rang den Oberlandesgerichten gleichstehen (Bayerisches Landesberufsgericht für die Heilberufe BayObLGSt 2000, 60), kommt auch im berufsgerichtlichen (Festsetzungs-)Verfahren die Vorschrift des § 567 Abs. 4 Satz 1 ZPO zur Anwendung, der zufolge gegen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte eine Beschwerde und daher auch die sofortige Beschwerde des § 577 ZPO nicht zulässig ist.