Rechtsprechung
   LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,72439
LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19 (https://dejure.org/2021,72439)
LG Aachen, Entscheidung vom 04.10.2021 - 95 KLs 4/19 (https://dejure.org/2021,72439)
LG Aachen, Entscheidung vom 04. Oktober 2021 - 95 KLs 4/19 (https://dejure.org/2021,72439)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,72439) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Aachen, 21.12.2017 - 337 Ls 150/17
    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    Auf die Berufung des Angeklagten hin wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 21.12.2017 (337 Ls 150/17) - soweit es den Angeklagten DW.

    vom 21.12.2017 - 337 Ls 150/17 - zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

    Seinen ursprünglichen Plan, auf der VHS den Realschulabschluss zu erreichen, wurde dadurch durchkreuzt, dass er am 05.09.2017 im vorangegangenen Verfahren 337 Ls 150/17 in Untersuchungshaft genommen wurde, wo er erst zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung am 30.04.2018 wieder entlassen wurde.

    Vielmehr war es unumgänglich, gegen den Angeklagten unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts J. vom 21.12.2017 - 337 Ls 150/17 - in der Fassung des Berufungsurteils des Landgerichts vom 30.04.2018 - 96 Ns 2/18 - neue Einheitsjugendstrafe zu bilden, die mit 2 Jahren und 8 Monaten angemessen erschien.

    vom 31.07.2019 - 336 Ls 4/19 - vom 21.12.2017 - 337 Ls 150/17 - und vom 24.08.2017 - 556 Ds 270/17 - zu einer neuen Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt.

    Seinen ursprünglichen Plan, auf der VHS den Realschulabschluss zu erreichen, wurde dadurch durchkreuzt, dass er am 05.09.2017 im vorangegangenen Verfahren 337 Ls 150/17 in Untersuchungshaft genommen wurde, wo er erst zum Zeitpunkt der Berufungshauptverhandlung am 30.04.2018 wieder entlassen wurde.

  • AG Heinsberg, 15.12.2017 - 15 Ls 86/17
    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    wird wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Heinsberg vom 15.12.2017 - Az.: 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17 - zu einer Einheitsjugendstrafe von.

    Am 15.12.2017, rechtskräftig seit demselben Tag, verurteilte ihn das Amtsgericht Heinsberg - Az.: 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17 - wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen unter Einbeziehung der Entscheidungen vom 15.09.2016 sowie vom 15.02.2017 zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

    des Amtsgerichts Heinsberg vom 15.12.2017 (Az.: 15 Ls-704 Js 1430/17-86/17).

  • AG Aachen, 31.07.2019 - 336 Ls 4/19
    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    vom 31.07.2019 - 336 Ls 4/19 - vom 21.12.2017 - 337 Ls 150/17 - und vom 24.08.2017 - 556 Ds 270/17 - zu einer neuen Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt.

    Vorhalten lassen muss er sich allerdings, dass er schon erheblich einschlägig in Erscheinung getreten ist, dass er hinsichtlich der Verurteilung durch das Landgericht unter Bewährung stand und dass er die Tat vom 23.07.2019 sogar zwischen dem 1. und 2. Hauptverhandlungstermin der Verurteilung durch das Jugendschöffengericht Aachen im Verfahren 336 Ls 4/19 beging, was an Dreistigkeit kaum zu überbieten ist.

  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    Da der Verhörbeamte sich an den Inhalt des von dem Angeklagten abgelegten Geständnisses nicht mehr erinnert, können Missverständnisse, die bei der Aufnahme des Protokolls vorgekommen sein mögen, nicht mehr aufgeklärt werden (BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60 -, BGHSt 14, 310-314, Rn. 11).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 290/18

    Sexueller Übergriff (erforderliche erschöpfende Beweiswürdigung)

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    Deswegen bedarf es in den Fällen, in denen Handlungen [auch] von dem Opfer des sexuellen Übergriffs ausgehen, jedenfalls einer besonders eingehenden Würdigung von aussagekräftigen Umständen, aus denen ein Täter darauf schließen kann, dass die Handlungen gegen den Willen des Opfers erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 StR 290/18 -, Rn. 18 - 20, juris).
  • BGH, 19.03.2013 - 3 StR 26/13

    Unzulässigkeit der Verlesung von Vernehmungsniederschriften als Gedächtnisstütze

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    Verhörspersonen können die darüber aufgenommenen Niederschriften zwar vorgehalten werden, sie dürfen aber nicht zum ergänzenden Urkundenbeweis bei Erinnerungsmängeln benutzt werden (BGH, Beschluss vom 19.3. 2013 - 3 StR 26/13).
  • BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2021 - 95 KLs 4/19
    Gleichwohl ist der Erziehungsgedanke auch weiterhin zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2017 - 2 StR 460/16 -, Rn. 19, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht