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   LG Aachen, 19.01.2012 - 2 S 380/11   

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https://dejure.org/2012,11473
LG Aachen, 19.01.2012 - 2 S 380/11 (https://dejure.org/2012,11473)
LG Aachen, Entscheidung vom 19.01.2012 - 2 S 380/11 (https://dejure.org/2012,11473)
LG Aachen, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 2 S 380/11 (https://dejure.org/2012,11473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 6 EntgFG für einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntgFG § 6
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 6 EntgFG für einen alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2001 - VI ZR 408/00

    Erstattungsfähigkeit des an den Geschäftsführer einer GmbH aufgrund bestrittener

    Auszug aus LG Aachen, 19.01.2012 - 2 S 380/11
    Zwar dürfte vorliegend - da die Klägerin nach dem vorgelegten Vertrag zur Gehaltsfortzahlung verpflichtet war - nach der Rechtsprechung von einer konkludenten Abtretung an die Klägerin auszugehen sein (vgl. BGH NJW 2002, 128 ff. (Rn. 11 a.E.) und OLG Hamm, BeckRS 2009, 19154), da der dem Geschädigten entstandene normative Schaden in Höhe des entgangenen Gehalts, der auch durch die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers nicht entfällt, an den Arbeitgeber, der aufgrund einer derartigen vertraglichen Verpflichtung Gehaltsfortzahlungen vornimmt, abgetreten werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 128 ff. (Rn. 12)).
  • OLG Hamm, 28.01.2002 - 6 U 124/01

    Erwerbsschaden eines GmbH-Geschäftsführers nach Kfz-Unfall

    Auszug aus LG Aachen, 19.01.2012 - 2 S 380/11
    Zwar dürfte vorliegend - da die Klägerin nach dem vorgelegten Vertrag zur Gehaltsfortzahlung verpflichtet war - nach der Rechtsprechung von einer konkludenten Abtretung an die Klägerin auszugehen sein (vgl. BGH NJW 2002, 128 ff. (Rn. 11 a.E.) und OLG Hamm, BeckRS 2009, 19154), da der dem Geschädigten entstandene normative Schaden in Höhe des entgangenen Gehalts, der auch durch die Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers nicht entfällt, an den Arbeitgeber, der aufgrund einer derartigen vertraglichen Verpflichtung Gehaltsfortzahlungen vornimmt, abgetreten werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 128 ff. (Rn. 12)).
  • OLG Zweibrücken, 14.09.2016 - 1 U 99/15
    Zum einen beinhaltete der von der Klägerin bis dahin zur Begründung ihres Klageanspruchs vorgetragene Lebenssachverhalt auch die im Rahmen der dem Gericht obliegenden Rechtsprüfung ("jura novit curia") zu beurteilende Tatsache einer konkludenten Abtretung der entsprechenden Schadenersatzforderung des Geschäftsführers ... an die Klägerin im Zuge der jeweiligen Gehaltsfortzahlungen (vgl. BGHZ 149, 63 Rn. 11 und 12; OLG Hamm RuS 2002, 505 [wobei dort diese Frage wegen ausdrücklicher Abtretung nicht entscheidungserheblich war]; LG Aachen, Urteil vom 19.01.2012 - 2 S 380/11 -, juris).
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