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   LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13   

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https://dejure.org/2016,68299
LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13 (https://dejure.org/2016,68299)
LG Aachen, Entscheidung vom 27.04.2016 - 83 Ns 6/13 (https://dejure.org/2016,68299)
LG Aachen, Entscheidung vom 27. April 2016 - 83 Ns 6/13 (https://dejure.org/2016,68299)
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  • AG Leipzig, 21.12.2011 - 200 Ls 390 Js 184/11

    KINO.TO

    Auszug aus LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13
    Die downloadwilligen Nutzer waren deshalb von den auf torrent.to gespeicherten Torrentdateien abhängig, um diese Filme zu finden (vgl. Klein/Sens, NZWiSt 2012, 394 ff.; AG Leipzig, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 200 Ls 390 Js 184/11 -, juris).

    Auch wenn der Betreiber des Internet-Portals von dessen Nutzern kein Entgelt für die jeweilige Urheberrechtsverletzung erhält, sondern seine Einnahmen ausschließlich durch Werbung erzielt, stehen diese Einnahmen bei ausschließlicher Nutzung des Internet-Portals zur Verwertung von Raubkopien in einem solch engen Zusammenhang mit den Urheberrechtsverletzungen, dass die unerlaubte Verwertung gewerbsmäßig i.S.d. § 108a Abs. 1 UrhG erfolgt (AG Leipzig, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 200 Ls 390 Js 184/11 -, juris).

  • LG Leipzig, 14.06.2012 - 11 KLs 390 Js 191/11

    Illegales Filmportal: Kino.to-Chef muss ins Gefängnis

    Auszug aus LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13
    Hierbei profitierten sie von der Nutzung der technischen Möglichkeiten des Internets und vor allem von der gestiegenen Leistungsfähigkeit der Datenverbindungen der Internetnutzer in Deutschland (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 14. Juni 2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 -, Rn. 42, juris).

    Dies entspricht letztlich der im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie in Form des öffentlichen Zugänglichmachens gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB gefundenen Wertung (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012, 2 StR 151/11, juris, vgl. auch: LG Leipzig, Urteil vom 14. Juni 2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 -, Rn. 88, juris, zu kino.to).

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13
    Das Setzen eines Hyperlinks zu einer Datei auf einer fremden Website mit einem urheberrechtlich geschützten Werk stellt zwar grundsätzlich keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar (BGH, Urteil vom 17.07.2003, I ZR 259/00, juris).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13
    Bedient sich jedoch ein Berechtigter einer technischen Schutzmaßnahme, um den öffentlichen Zugang zu einem geschützten Werk nur auf dem Weg über die Startseite seiner Website zu eröffnen, greift das Setzen eines Hyperlink, der unter Umgehung dieser Schutzmaßnahme einen unmittelbaren Zugriff auf das geschützte Werk ermöglicht, in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes aus § 19a UrhG ein; bei der technischen Schutzmaßnahme muss es sich nicht um eine wirksame technische Schutzmaßnahme im Sinne des § 95a UrhG handeln; es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08 -, juris).
  • BGH, 18.01.2012 - 2 StR 151/11

    Bandenmäßiges Verbreiten kinderpornographischer Schriften (öffentliches

    Auszug aus LG Aachen, 27.04.2016 - 83 Ns 6/13
    Dies entspricht letztlich der im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kinderpornographie in Form des öffentlichen Zugänglichmachens gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB gefundenen Wertung (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012, 2 StR 151/11, juris, vgl. auch: LG Leipzig, Urteil vom 14. Juni 2012 - 11 KLs 390 Js 191/11 -, Rn. 88, juris, zu kino.to).
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