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   LG Amberg, 30.04.2020 - 14 O 1317/19   

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https://dejure.org/2020,83718
LG Amberg, 30.04.2020 - 14 O 1317/19 (https://dejure.org/2020,83718)
LG Amberg, Entscheidung vom 30.04.2020 - 14 O 1317/19 (https://dejure.org/2020,83718)
LG Amberg, Entscheidung vom 30. April 2020 - 14 O 1317/19 (https://dejure.org/2020,83718)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatzanspruch, Fahrzeug, Prospekt, Software, Rechtsanwaltskosten, Annahmeverzug, Vertragsschluss, Verletzung, Sittenwidrigkeit, betrug, Schaden, Anspruch, Betriebserlaubnis, Klage, Zug um Zug, unrichtige Angaben, keinen Erfolg

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Amberg, 30.04.2020 - 14 O 1317/19
    Gegen die guten Sitten verstößt ein Verantwortlicher aber dann, wenn er Kaufinteressenten durch eine bewusste Täuschung zum Kauf bewegt (vgl. BGH Urt. vom 28.07.2016 - VI ZR 536/15 = NJW 2017, 250 ff.).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Amberg, 30.04.2020 - 14 O 1317/19
    Dabei kommt es nicht auf die Wirkung, sondern auf Inhalt und Zweck des Gesetzes sowie darauf an, ob der Gesetzgeber bei Erlass des Gesetzes gerade einen Rechtsschutz wegen der behaupteten Verletzung zu Gunsten von Einzelpersonen oder bestimmten Personenkreisen gewollt oder jedenfalls auch gewollt hat (vgl. BGH NJW 2015, Seite 2737 ff., NJW 2012, Seite 1800 ff.).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus LG Amberg, 30.04.2020 - 14 O 1317/19
    Andernfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (vgl. dazu BGH NJW 1979, 1599, 1600).
  • OLG München, 29.01.2019 - 32 U 2720/18

    Unterlassen einer für die Kaufentscheidung erheblichen Information in einem

    Auszug aus LG Amberg, 30.04.2020 - 14 O 1317/19
    Von dem Kauf des Klägers vom Voreigentümer hatte die Beklagte keine Vorteile (OLG München, Beschluss v. 29.01.2019, 32 U 2720/18).
  • OLG Nürnberg, 21.09.2022 - 12 U 1641/20

    Kein Schadensersatz für vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Amberg vom 30.04.2020, Az. 14 O 1317/19, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des am 30.04.2020 verkündeten Urteils des LG Amberg, Az.: 14 O 1317/19, wird die Beklagte verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Golf mit der Fahrgestellnummer an den Kläger 24.708,92 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit 22.03.2011 zu zahlen.

    Unter Abänderung des am 30.04.2020 verkündeten Urteils des LG Amberg, Az.: 14 O 1317/19, wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwalts in Höhe von 1.711,70 Euro nebst Zin sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.

    Unter Abänderung des am 30.04.2020 verkündeten Urteils des LG Amberg, Az.: 14 O 1317/19, wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 17.10.2019 mit der Rücknahme des in Klageantrag Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.

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