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   LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15   

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https://dejure.org/2017,48709
LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15 (https://dejure.org/2017,48709)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 01.06.2017 - 4 O 453/15 (https://dejure.org/2017,48709)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 4 O 453/15 (https://dejure.org/2017,48709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs Hinterbliebener auf Zahlung von Schadensersatz u. Schmerzensgeld wegen des Todes des Angehörigen aufgrund des Umstürzens eines Baumes während einer Autofahrt; Anforderungen an den Nachweis einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers bei Straßenbäumen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 30.03.2007 - 13 U 62/06

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines an einer Strasse grenzenden

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Die für die Sicherheit von Straßenbäumen entwickelten Grundsätze jedenfalls gelten entsprechend, wenn ein Waldgrundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, weil auch dann von dem Baumbestand Gefahren für den die Straße oder den Weg nutzenden Verkehr durch umstürzende Bäume ausgehen, also die Sicherheit des Verkehrs betroffen ist (OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007 - 13 U 62/06).

    Auch die Ausführungen im Urteil des OLG Hamm vom 30.03.2007 (13 U 62/06), eine visuelle Baumuntersuchung setzte voraus, dass "so weit in den Baumbestand hineingegangen wird, dass alles, was erforderlich ist ggf. gesehen werden kann", sind auf diesen Fall nicht übertragbar.

    Dass ein auf dem Gebiet der Forstwirtschaft fachlich beratener Baumkontrolleuer - nicht ein speziell geschulter Sachverständiger (vgl. zum Bewertungsmaßstab OLG Hamm, Urteil vom 30.03.2007 - 13 U 62/06) - die Umsturzgefahr bei Durchführung der in diesem Fall zumutbaren Maßnahmen hätten erkennen können, kann nicht sicher festgestellt werden.

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Vielmehr sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 08.11.2005 - VI ZR 332/04; Urteil vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11).

    Einen Schutz vor waldtypischen Gefahren, zu denen auch das Abbrechen von Bäumen oder Ästen gehört, kann der Besucher eines Waldes oder Waldweges dagegen grundsätzlich nicht erwarten (BGH, Urteil vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11).

  • OLG Celle, 12.07.2012 - 8 U 61/12

    Verkehrssicherungspflicht bei Wander- und Radweg

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Anders die Situation bei Straßenbäumen: Hier ist nach gefestigter Rechtsprechung in angemessenen Abständen eine äußere Sichtprüfung vorzunehmen, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit eines Baumes, und zwar regelmäßig mindestens zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 9 U 144/02; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2002 - 2 U 17/01; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).

    Ihnen obliegt der Nachweis, dass bei einer zumutbaren Überwachung des Baumbestandes eine Schädigung entdeckt worden wäre; weil das Umstürzen eines Baumes vielfältige Ursachen haben kann, kommen ihnen keine Beweiserleichterungen, etwa nach Art des Anscheinsbeweises, zugute (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 225/03; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).

  • OLG Jena, 24.06.2009 - 4 U 648/08

    Außerplanmäige Baumkontrolle bei Astabbruch aus Baumkrone

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Dass infolge des Unwetters gerade in der Nähe der späteren Unfallstelle offensichtliche Schäden (bspw. durch umgefallene Bäume oder große Äste) aufgetreten seien (vgl. zu solch einem Fall OLG Jena, Urteil vom 24.06.2009 - 4 U 648/08), ist nicht konkret dargelegt; die Kläger tragen lediglich allgemein vor, dass Personen den Landesbetrieb des Beklagten auf die Gefährdung durch Bäume hingewiesen hätten.
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03

    Zur Verkehrssicherungspflicht für Straßenbäume

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Ihnen obliegt der Nachweis, dass bei einer zumutbaren Überwachung des Baumbestandes eine Schädigung entdeckt worden wäre; weil das Umstürzen eines Baumes vielfältige Ursachen haben kann, kommen ihnen keine Beweiserleichterungen, etwa nach Art des Anscheinsbeweises, zugute (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 225/03; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).
  • BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04

    Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Vielmehr sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH, Urteil vom 08.11.2005 - VI ZR 332/04; Urteil vom 02.10.2012 - VI ZR 311/11).
  • OLG Hamm, 04.02.2003 - 9 U 144/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Anders die Situation bei Straßenbäumen: Hier ist nach gefestigter Rechtsprechung in angemessenen Abständen eine äußere Sichtprüfung vorzunehmen, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit eines Baumes, und zwar regelmäßig mindestens zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 9 U 144/02; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2002 - 2 U 17/01; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01

    Erfordernis der regelmäßigen Sichtkontrolle von Bäumen zur Erfüllung der

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.06.2017 - 4 O 453/15
    Anders die Situation bei Straßenbäumen: Hier ist nach gefestigter Rechtsprechung in angemessenen Abständen eine äußere Sichtprüfung vorzunehmen, bezogen auf die Gesundheit und Standsicherheit eines Baumes, und zwar regelmäßig mindestens zweimal jährlich im belaubten und unbelaubten Zustand (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - 9 U 144/02; OLG Brandenburg, Urteil vom 16.04.2002 - 2 U 17/01; OLG Celle, Urteil vom 12.07.2012 - 8 U 61/12).
  • OLG Naumburg, 15.12.2020 - 2 U 66/20

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Haftungsfreistellung der Waldbesitzer in

    Gleiches gilt für eine Entscheidung des Landgerichts Arnsberg zum Staatshaftungsrecht (vgl. Urteil v. 01.06.2017, 4 O 453/15, nach juris).
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