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LG Arnsberg, 08.11.2022 - 5 T 165/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Schmallenberg, 30.08.2022 - 2 XVII 19/06
- LG Arnsberg, 08.11.2022 - 5 T 165/22
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- BGH, 29.06.2022 - XII ZB 480/21
Vergütung des Berufsbetreuers: Gewöhnlicher Aufenthalt des Betroffenen in einer …
Auszug aus LG Arnsberg, 08.11.2022 - 5 T 165/22
Der betreute Mensch lebt somit auch dann nicht in einer stationären oder gleichgestellten Einrichtung, wenn er verpflichtet ist, behandlungspflegerische Leistungen, die über einfache ärztlich verordnete behandlungspflegerische Maßnahmen hinausgehen, durch externe Dienstleister zu decken, die er frei auswählen kann (BGH, Beschluss vom 29.06.2022 -XII ZB 480/21-, juris, Rn. 13;… Beschluss vom 16.06.2021 -XII ZB 46/21-, juris Rn. 14).Danach werden umfassende behandlungspflegerische Leistungen vom Träger nicht erbracht, sondern es wird im Bedarfsfall lediglich die Vermittlung unter Beachtung des Rechts zur freien Arztwahl bzw. zur freien Wahl der therapeutischen Hilfen angeboten, sodass nicht davon ausgegangen werden kann, dass Wohnraum, Verpflegung und tatsächliche Betreuung "aus einer Hand" zur Verfügung gestellt oder bereitgestellt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 29.06.2022 -XII ZB 480/21-, juris Rn. 16 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BGH, 16.06.2021 - XII ZB 46/21
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem …
Auszug aus LG Arnsberg, 08.11.2022 - 5 T 165/22
Der betreute Mensch lebt somit auch dann nicht in einer stationären oder gleichgestellten Einrichtung, wenn er verpflichtet ist, behandlungspflegerische Leistungen, die über einfache ärztlich verordnete behandlungspflegerische Maßnahmen hinausgehen, durch externe Dienstleister zu decken, die er frei auswählen kann (BGH…, Beschluss vom 29.06.2022 -XII ZB 480/21-, juris, Rn. 13; Beschluss vom 16.06.2021 -XII ZB 46/21-, juris Rn. 14). - BGH, 02.06.2021 - XII ZB 582/20
Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem …
Auszug aus LG Arnsberg, 08.11.2022 - 5 T 165/22
Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist das Vorhandensein einer 24-Stunden-Betreuung für die Einordnung einer stationären oder gleichgestellten Einrichtung unverzichtbar (BGH, Beschluss vom 05.05.2021 -XII ZB 590/20 = BeckRS 2021, 14454; BGH Beschluss vom 02.06.2021 -XII ZB 582/20 = BeckRS 2021, 22331).