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   LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13   

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https://dejure.org/2016,58979
LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13 (https://dejure.org/2016,58979)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 15.05.2016 - 2 O 365/13 (https://dejure.org/2016,58979)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 15. Mai 2016 - 2 O 365/13 (https://dejure.org/2016,58979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenregulierung nach einem Brandschadenereignis; Übergang des Ersatzanspruchs des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer; Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der Rückgabe einer angemieteten Werkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 116/05

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    Einen solchen konkludenten Regressverzicht nimmt der Bundesgerichtshof auch bei Personen an, welche die versicherte Sache aufgrund eines unentgeltlichen Nutzungsverhältnisses besitzen, wenn der Versicherungsnehmer aus familiären oder sonstigen persönlichen Gründen auf ein Entgelt verzichtet (BGH NJW 2006, 3711).

    Der Bundesgerichtshof hat ein hinreichendes familiäres Verhältnis selbst bei dem Bruder der Schwiegertochter des Versicherungsnehmers bejaht (BGH NJW 2006, 3711).

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    Aus Sicht des Klägers ist bei verständiger Würdigung kein Grund anzunehmen, dass nicht mit dem Eintritt weiterer, künftiger Schäden wenigstens zu rechnen ist (BGH NJW-RR 2007, 601).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    Aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung nimmt der Bundesgerichtshofs bei Gebäudefeuerversicherungen einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für den Fall an, in dem der Wohnungsmieter in Folge von leichter Fahrlässigkeit einen Brandschaden verursacht (vgl. BGH NJW 2001, 1353).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    In einer solchen Konstellation haftet der Mieter ebenfalls nicht für schädigendes Handeln Dritter nach den Grundsätzen des § 278 BGB, sondern nur noch nach den Maßstäben der Repräsentantenhaftung (BGH NJW 2006, 3712).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    Es bedarf der Befugnis eines in einem gewissen Umfang selbstständigen, nicht ganz unbedeutenden Handelns für den Versicherungsnehmer (BGH NJW 1993, 1862).
  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 67/06

    Inanspruchnahme des Mieters durch den Gebäudeversicherer bei Verursachung eines

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    Der Regressverzicht hängt nicht davon ab, ob der Mieter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat (BGH NJW-RR 2007, 684).
  • BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99

    Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze auch auf Gewerberaummietverhältnisse übertragen (BGH NJW-RR 2002, 1243).
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 100/69

    Gemeinsame Giebelmauer; Zusammenhang behördlicher Anordnung mit fehlerhafter

    Auszug aus LG Arnsberg, 15.05.2016 - 2 O 365/13
    Das Ablassen des Benzins in Eimer aus einer Höhe von 1, 5 m hat die Möglichkeit eines Erfolges der eingetretenen Art generell nicht unerheblich erhöht (vgl. BGH NJW 1972, 195, 197).
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