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   LG Arnsberg, 18.08.2022 - 2 StVK 88/21, 2 StVK 89/21   

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LG Arnsberg, 18.08.2022 - 2 StVK 88/21, 2 StVK 89/21 (https://dejure.org/2022,40190)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18.08.2022 - 2 StVK 88/21, 2 StVK 89/21 (https://dejure.org/2022,40190)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 18. August 2022 - 2 StVK 88/21, 2 StVK 89/21 (https://dejure.org/2022,40190)
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  • OLG Hamburg, 09.01.2004 - 3 Vollz (Ws) 123/03

    Zur Durchführung von Disziplinarverfahren

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.08.2022 - 2 StVK 88/21
    So führt etwa das Hanseatische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 7. Januar 2004, Az. 3 Vollz(Ws) 123/03, aus:.
  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/01

    Beschwerde gegen vollstreckte Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.08.2022 - 2 StVK 88/21
    Für die Anordnung von Disziplinarmaßnahmen gegen Untersuchungsgefangene wird die Grenze, bis zu der noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Tat und Ahndung besteht, bei drei Monaten angesetzt, sofern der Gefangene die eingetretene Verzögerung nicht verursacht hat (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 221, 222; OLG Nürnberg, NStZ 1989, 246; Boujong in: KK zur StPO, 5. Aufl., 2003, Rdz. 89 zu § 119 StPO), das OLG Düsseldorf (StrV 1990, 503) hat eine Disziplinarmaßnahme aufgehoben, weil seit ihrer Verhängung sechs Monate vergangen waren.".
  • OLG Nürnberg, 01.12.1988 - Ws 1221/88

    Untersuchungshaft; Übergang in Strafhaft; Urteilsrechtskraft; Zuständigkeit des

    Auszug aus LG Arnsberg, 18.08.2022 - 2 StVK 88/21
    Für die Anordnung von Disziplinarmaßnahmen gegen Untersuchungsgefangene wird die Grenze, bis zu der noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Tat und Ahndung besteht, bei drei Monaten angesetzt, sofern der Gefangene die eingetretene Verzögerung nicht verursacht hat (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2001, 221, 222; OLG Nürnberg, NStZ 1989, 246; Boujong in: KK zur StPO, 5. Aufl., 2003, Rdz. 89 zu § 119 StPO), das OLG Düsseldorf (StrV 1990, 503) hat eine Disziplinarmaßnahme aufgehoben, weil seit ihrer Verhängung sechs Monate vergangen waren.".
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