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LG Aschaffenburg, 28.07.2022 - 22 S 118/21 |
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- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.07.2022 - 22 S 118/21
In einer weiteren Entscheidung des BGH vom 15.10.1991 (Az: VI ZR 67/91 in: NJW 1992, 302) war ein Fall zu entscheiden, in dem die nach dem Sachverständigengutachten zu erwartenden Reparaturkosten (30.038,44 DM) den Wiederbeschaffungswert (21.000 DM) bereits um über 130 % (27.300 DM) überschritten.Auch in dieser Fallkonstellation darf nicht vergessen werden, dass der Schädiger den Geschädigten in die missliche lage gebracht hat, von Prognosen über die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs abhängig zu sein (so auch BGH, Urteil vom 15.10.1991, Az: VI ZR 67/91: in NJW 1992, 302).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.07.2022 - 22 S 118/21
In einer weiteren Entscheidung des BGH vom 15.10.1991 (Az: VI ZR 67/91 in: NJW 1992, 302) war ein Fall zu entscheiden, in dem die nach dem Sachverständigengutachten zu erwartenden Reparaturkosten (30.038,44 DM) den Wiederbeschaffungswert (21.000 DM) bereits um über 130 % (27.300 DM) überschritten.Auch in dieser Fallkonstellation darf nicht vergessen werden, dass der Schädiger den Geschädigten in die missliche lage gebracht hat, von Prognosen über die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs abhängig zu sein (so auch BGH, Urteil vom 15.10.1991, Az: VI ZR 67/91: in NJW 1992, 302).
- BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71
Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW
Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.07.2022 - 22 S 118/21
Die Frage, wer das Prognoserisiko in diesen Fällen - nämlich wenn vor Erteilung des Reparaturauftrages aufgrund der Feststellungen des Sachverständigen davon auszugehen ist, dass die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten übersteigen, sich aber unterhalb der 130 % Grenze befinden - zu tragen hat, ist in der Rechtsprechung umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Urteil vom 20.06.1972 (Az: VI ZR 61/71) einen ähnlichen, wenn auch nicht gleichgelagerten Fall zu beurteilen.Aufgrund der oben gemachten Erwägungen (unter Ziffer 1.1.) ist trotz der Entscheidung des BGH vom 20.06.1972 (Az.: VI ZR 61/71) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich.
- OLG München, 17.09.1993 - 10 U 2711/93
Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.07.2022 - 22 S 118/21
Für einen Wechsel des Prognoserisikos vom Schädiger auf den Geschädigten, wenn vor Erteilung des Reparaturauftrages feststeht, dass die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten übersteigen, sich aber unterhalb der 130 %-Grenze befinden, sprechen sich das Landgericht Tü- Bingen (Urteil vom 26.09.2002, Az: 1 S 94/02) sowie das OLG München (Urteil vom 17.09.1993, 5 118/21 -Seite 7 - Az: 10 U 2711/93) aus. - LG Köln, 30.04.2013 - 11 S 290/12
Belastung des Schädigers mit den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges …
Auszug aus LG Aschaffenburg, 28.07.2022 - 22 S 118/21
Ein anderer Teil der Rechtsprechung sieht auch im Fall einer Entscheidung für eine Reparatur trotz relativen Totalschadens das Prognoserisiko beim Schädiger verbleibend (vgl. LG Köln vom 30.04.2013, Az: 11 S 290/12 mit weiterer Rechtsprechung bei Randnummer 21).