Rechtsprechung
LG Aurich, 26.01.2022 - 2 O 895/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Angestellter Zahnharzt muss in Praxiswerbung als solcher gekennzeichnet werden - Irreführung durch Werbung für Intraoralscanner mit "bahnbrechende Technologie"
- IWW (Kurzinformation)
(Zahn-)Arztwerbung | Vorsicht bei werblichen Aussagen in Praxisflyern
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Angestellter Arzt muss in Praxiswerbung als "angestellt" kenntlich gemacht werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Werbung mit Zahnärzten muss auf Angestellten-Status explizit hingewiesen werden