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   LG Bamberg, 04.03.2016 - 1 HK O 37/15   

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https://dejure.org/2016,9938
LG Bamberg, 04.03.2016 - 1 HK O 37/15 (https://dejure.org/2016,9938)
LG Bamberg, Entscheidung vom 04.03.2016 - 1 HK O 37/15 (https://dejure.org/2016,9938)
LG Bamberg, Entscheidung vom 04. März 2016 - 1 HK O 37/15 (https://dejure.org/2016,9938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Heilmittelwerbung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Bamberg, 04.03.2016 - 1 HKO 37/15
    Daran ändert es nichts, dass die Beklagte ausschließlich Dienstleistungen anbietet, es kann ohne weiteres ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Waren oder Dienstleistungen bestehen, wobei darauf abzustellen ist, dass Kunden zwischen Dienstleistungen der Beklagten und Waren der klägerischen Mitglieder auswählen könnten (vgl. BGH GRUR 2000, 438).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus LG Bamberg, 04.03.2016 - 1 HKO 37/15
    Ein Mißbrauch kann aber nur dann vorliegen, wenn ein Verband grundsätzlich nur gegen außenstehende, nicht aber gegen eigene Mitglieder vorgeht im Sinne eines planmäßigen Duldens (BGH GRUR 1997, 681); ein Nichtverfolgen in einem sachlich begründbaren Einzelfall reicht dafür nicht aus.
  • OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12

    Anforderungen an die Feststellung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im

    Auszug aus LG Bamberg, 04.03.2016 - 1 HKO 37/15
    Aufgrund des Umstands, dass die Beklagte im Internet geworben hat, beeinflusst sie den Markt im Bereich des gesamten Bundesgebiets, ein Ausnahmefall (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2012, 477) liegt schon deshalb nicht vor, weil jedenfalls auch die von dem Kläger vertretenen Versandapotheken örtlich im Raum Würzburg ebenfalls wirtschaftliche Interessen verfolgen.
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