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   LG Bamberg, 19.09.2013 - 3 T 157/13   

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https://dejure.org/2013,26356
LG Bamberg, 19.09.2013 - 3 T 157/13 (https://dejure.org/2013,26356)
LG Bamberg, Entscheidung vom 19.09.2013 - 3 T 157/13 (https://dejure.org/2013,26356)
LG Bamberg, Entscheidung vom 19. September 2013 - 3 T 157/13 (https://dejure.org/2013,26356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft i.R.d. Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen; Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft in der noch laufenden Frist zur Begleichung der Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kempten, 25.04.2013 - 43 T 620/13

    Öffentliche Zustellung einer Eintragungsmitteilung

    Auszug aus LG Bamberg, 19.09.2013 - 3 T 157/13
    Während etwa im Erinnerungsverfahren dem Gerichtsvollzieher als Organ der Zwangsvollstreckung eine Beteiligtenstellung und eigene Erinnerungsbefugnis abgesprochen wird (vgl. Zöller, ZPO, 29. Auflage § 766 Rdnr. 37 m.w.N.), bejaht ein Teil der Rechtsprechung im Verfahren nach § 882c, 882d ZPO eine eigene Beschwerdeberechtigung des Gerichtsvollziehers (vgl. etwa LG Kempten, Beschluss vom 25.04.2013, Az. 43 T 620/13, nach juris).
  • BGH, 21.12.2015 - I ZB 107/14

    Hinderungsgründe für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis: Festgesetzter

    Gleichwohl handelt es sich bei dem Eintragungsverfahren inhaltlich nicht um ein kontradiktorisches, sondern ein einseitiges Verfahren, das nicht im Interesse des Gläubigers, sondern der Allgemeinheit durchgeführt wird (LG Bamberg, Beschluss vom 19. September 2013 - 3 T 157/13, juris; LG Darmstadt, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 5 T 352/13, juris; LG Karlsruhe, DGVZ 2014, 260; aA AG Schöneberg, JurBüro 2015, 272; vgl. auch LG Hannover, 12. September 2013 - 52 T 58/13, juris).
  • LG Karlsruhe, 27.08.2014 - 5 T 66/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Widerspruch gegen die Eintragung ins

    Der Gerichtsvollzieherin sind die Kosten ebenfalls nicht aufzuerlegen (vgl.: LG Bamberg, B. v. 19.09.2013 - 3 T 157/13, juris Rn. 15; LG Darmstadt, B. v. 30.10.2013 - 5 T 352/13-, juris Rn. 49).
  • LG Bonn, 09.01.2024 - 43 T 30/23
    Allerdings ruft das Fernbleiben des Schuldners zum Termin dann keine Sanktionen hervor, wenn der Termin vor Ablauf der Zahlungsfrist liegt (LG Bamberg, Beschl. v. 19.09.2013 - 3 T 157/13, BeckRS 2013, 22992; AG Augsburg, Beschl. v. 26.04.2013 - 1 M 3542/13, DGVZ 2013, 140; BeckOK ZPO/Fleck, a.a.O., § 802f Rn. 1; MünchKommZPO/Forbriger, 6. Aufl. 2020, § 802f Rn. 28; Voit in Musielak/Voit, a.a.O., § 802f Rn. 2).
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