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   LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22   

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LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22 (https://dejure.org/2023,41965)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 05.12.2023 - 43 O 282/22 (https://dejure.org/2023,41965)
LG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - 43 O 282/22 (https://dejure.org/2023,41965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    Geh- und Fahrtrecht, Grunddienstbarkeit, Beseitigungsanspruch, Ausübungsbereich, Verjährungsfrist, Klage und Widerklage, Grundstücksteilung, Grundstücksteils, Herrschendes Grundstück, Grundstückseinfahrt, Grundstücksgrenze, Grundstücksanschluss, Verkauf des Grundstückes, ...

  • rewis.io

    Geh- und Fahrtrecht, Grunddienstbarkeit, Beseitigungsanspruch, Ausübungsbereich, Verjährungsfrist, Klage und Widerklage, Grundstücksteilung, Grundstücksteils, Herrschendes Grundstück, Grundstückseinfahrt, Grundstücksgrenze, Grundstücksanschluss, Verkauf des Grundstückes, ...

  • RA Kotz

    Geh- & Fahrtrecht: Durchsetzung bei baulicher Behinderung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Auszug aus LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22
    Der BGH wendet deshalb zu Recht die 30-Jahre-Frist des § 197 Abs. 2 BGB analog an, sofern es um die Verwirklichung des Rechts selbst und nicht lediglich um eine Störung der Ausübung desselben geht (BGH NJW 2014, 3780 (3783)).

    Lediglich Ansprüche wegen der Störung oder Erschwerung der Ausübung der Dienstbarkeit durch eine Anlage unterliegen demgegenüber der kurzen Regelverjährung (BGH NJW 2014, 3780 (3783)).

  • BGH, 15.05.2014 - V ZB 2/14

    Bemessung der Beschwer für Klage auf Löschung einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22
    Entsprechend der Formel des BGH (Beschluss vom 15.5.2014 - V ZB 2/14) kann dieses Interesse regelmäßig als 50 % des Wertes des durch das Fahrtrecht betroffenen Grundstücksteils berechnet werden.
  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83

    Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB

    Auszug aus LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22
    Eine Grunddienstbarkeit kann indes nur insoweit wirksam entstehen, als sie auch ausgeübt werden kann (vgl. BGH, NJW 1985, 1025).
  • OLG München, 16.08.2016 - 34 Wx 172/16

    Eintragung einer altrechtlichen Grunddienstbarkeit "die Fahrt zu nehmen"

    Auszug aus LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22
    Anders als die Klagepartei meint berechtigt, ein Fahrtrecht nur zur Durchfahrt und nicht zum Abstellen oder Parken (vgl. BGH BB 1965, 1125, OLG München, NJOZ 2017, 243), so dass nicht nur das Recht der Durchfahrt durch den Torbereich erloschen ist, sondern auch das Recht der Befahrung des Bereichs davor, da der im eingeräumten Geh- und Fahrtrecht ausdrücklich vereinbarte Zweck "über das Verkehrsgrundstück (...) zu fahren", ohne das Fahrzeug auf diesem parken oder abstellen zu müssen, nicht möglich ist.
  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
    Auszug aus LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22
    Anders als die Klagepartei meint berechtigt, ein Fahrtrecht nur zur Durchfahrt und nicht zum Abstellen oder Parken (vgl. BGH BB 1965, 1125, OLG München, NJOZ 2017, 243), so dass nicht nur das Recht der Durchfahrt durch den Torbereich erloschen ist, sondern auch das Recht der Befahrung des Bereichs davor, da der im eingeräumten Geh- und Fahrtrecht ausdrücklich vereinbarte Zweck "über das Verkehrsgrundstück (...) zu fahren", ohne das Fahrzeug auf diesem parken oder abstellen zu müssen, nicht möglich ist.
  • LG Landshut, 18.01.2019 - 55 O 3260/17

    Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit mit Geh- und Fahrrecht

    Auszug aus LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22
    Selbst wenn das Fahrtrecht nicht näher spezifiziert wäre, wäre das Fahrtrecht in der Regel so auszulegen, dass im Rahmen der Ausübung des Fahrtrechts das dienende Grundstück durch alle Arten und auch alle Größen und Formen von Kraftfahrzeugen befahren werden darf (LG Landshut, Urteil vom 18.01.2019 - 55 O 3260/17; OLG Karlsruhe, OLGZ 1986, 70, 73; Staudinger/Weber, BGB, Stand 2017, § 1020, Rn. 8, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.1985 - 6 U 65/85
    Auszug aus LG Bayreuth, 05.12.2023 - 43 O 282/22
    Selbst wenn das Fahrtrecht nicht näher spezifiziert wäre, wäre das Fahrtrecht in der Regel so auszulegen, dass im Rahmen der Ausübung des Fahrtrechts das dienende Grundstück durch alle Arten und auch alle Größen und Formen von Kraftfahrzeugen befahren werden darf (LG Landshut, Urteil vom 18.01.2019 - 55 O 3260/17; OLG Karlsruhe, OLGZ 1986, 70, 73; Staudinger/Weber, BGB, Stand 2017, § 1020, Rn. 8, beck-online).
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