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LG Berlin, 09.10.2015 - 15 O 195/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades: …
Auszug aus LG Berlin, 09.10.2015 - 15 O 195/15
Unter dem Gerichtspunkt des Verzuges (§§ 286, 288 BGB) ist die Beklagte zur Verzinsung des Gerichtskostenvorschusses für den Zeitraum bis zum Eingang des Kostenfestsetzungsantrages zu verurteilen, nachdem der Kläger seinen ursprünglichen, unzulässigen Feststellungsantrag auf Leistung umgestellt hat (vgl. BGH NJW-RR 2015, 690 Rn. 32 nach juris). - BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung
Auszug aus LG Berlin, 09.10.2015 - 15 O 195/15
18 Die für den Unterlassungsanspruch als Voraussetzung erforderliche Wiederholungsgefahr ergibt sich aus dem Verletzungsgeschehen; sie hätte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können (BGH GRUR 1985, 155, 156 - Vertragsstrafe bis zu ... I - m. w. N.).