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   LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,8524
LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18 (https://dejure.org/2019,8524)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.03.2019 - 66 S 153/18 (https://dejure.org/2019,8524)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. März 2019 - 66 S 153/18 (https://dejure.org/2019,8524)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Merkmale zur Mietspiegel-Spanneneinordnung, keine Spüle, vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ein separater Bezahlparkplatz des Vermieters in der Nähe ist nicht wohnwerterhöhend!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Stellplatz wohnwerterhöhend, wenn er keine Miete kostet

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zurverfügungstellung eines Pkw-Parkplatzes gegen Entgelt als wohnwerterhöhendes ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete: Keine Wohnwerterhöhung durch kostenpflichtigen Parkplatz - Kein "zur Verfügung stellen" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2017

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein separater Bezahlparkplatz des Vermieters in der Nähe ist nicht wohnwerterhöhend! (IMR 2019, 229)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 16.10.2018 - 67 S 150/18

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit dem Berliner Mietspiegel 2017:

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18
    Gleiches gilt für die Annahme, dass zwar nicht die abstrakte Entgeltpflichtigkeit für das Merkmal erheblich ist, die Wohnwerterhöhung aber eintritt, wenn der Mieter zur Zeit des Zugangs des Erhöhungsverlangens tatsächlich einen Parkplatz vom Vermieter (durch eigenständigen entgeltlichen Vertrag) angemietet hat, oder ihm jedenfalls erfolglos eine solche Anmietung konkret angeboten worden ist (vgl. LG Berlin 67 S 150/18 vom 16.10.2018; zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Schöneberg, 13.04.2018 - 17 C 188/17

    Berliner Mietspiegel: Was ist ein Stauraum?

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18
    Anderslautende Einschätzungen, wonach ein gesondert erhobenes Entgelt für einen Parkplatz dem Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals generell nicht entgegenstehen soll, weil eine "kostenlose" Nutzung des Stellplatzes in der Formulierung des Merkmals gerade nicht vorausgesetzt sei (AG Schöneberg 17 C 188/17 vom 13.4.2018; zitiert nach juris), hält das Gericht nicht für überzeugend.
  • AG Berlin-Wedding, 30.11.2017 - 13 C 227/17
    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18
    Das erkennende Gericht geht stattdessen davon aus, dass ein Stellplatz vom Vermieter generell nicht im Rechtssinne "zur Verfügung gestellt" wird, wenn das entsprechende Angebot nicht kostenlos sondern abhängig vom Abschluss eines gesonderten entgeltlichen Vertrages ist (so auch schon AG Wedding 13 C 227/17 vom 30.11.2017 und 6a C 8/18 vom 21.3.2018; beide zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Wedding, 21.03.2018 - 6a C 8/18

    Zurverfügungstellung Pkw-Parkplatz wohnwerterhöhend?

    Auszug aus LG Berlin, 13.03.2019 - 66 S 153/18
    Das erkennende Gericht geht stattdessen davon aus, dass ein Stellplatz vom Vermieter generell nicht im Rechtssinne "zur Verfügung gestellt" wird, wenn das entsprechende Angebot nicht kostenlos sondern abhängig vom Abschluss eines gesonderten entgeltlichen Vertrages ist (so auch schon AG Wedding 13 C 227/17 vom 30.11.2017 und 6a C 8/18 vom 21.3.2018; beide zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Mitte, 10.02.2022 - 21 C 280/20

    Fehlen einer separaten Dusche bedeutet nicht fehlende Duschmöglichkeit

    Küchengeräte wie Herd und Spüle verfügt, gilt nach § 138 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO als zugestanden, da das Bestreiten der Klägerin in diesem Punkt unbeachtlich ist (vgl. ebenso LG Berlin, Urteil vom 13.03.2019 - 66 S 153/18).

    Es reicht nicht aus, als Vermieter lediglich darauf zu verweisen, es lägen keine Unterlagen vor, aus denen sich das Fehlen einer Spüle und eines Herdes ergeben (vgl. LG Berlin, Urteil vom 13.03.2019 - 66 S 153/18).

    Dies stellt ein nach § 138 Absatz 4 ZPO unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen dar, denn die Wohnung und die in ihr vorhandene und an die Mieter überlassene Ausrüstung sind Gegenstände der eigenen Wahrnehmung der Klägerin (LG Berlin, Urteil vom 13.03.2019 - 66 S 153/18).

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