Rechtsprechung
LG Berlin, 20.03.2020 - 13 O 5/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- medizinrechtsiegen.de
Arzt- bzw. Krankenhaushaftung: Voraussetzungen Behandlungs-/Aufklärungsfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03
Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche …
Auszug aus LG Berlin, 20.03.2020 - 13 O 5/16
Gibt es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH NJW 2005, 1718, zitiert nach juris, dort Rdnr. 10). - BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79
Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …
Auszug aus LG Berlin, 20.03.2020 - 13 O 5/16
Dabei ist auch über sehr seltene Risiken aufzuklären, die im Falle ihrer Verwirklichung die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (BGH VI ZR 37/79, Urteil vom 22.04.1980, zitiert nach juris, dort Rdnr. 20). - BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81
Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen …
Auszug aus LG Berlin, 20.03.2020 - 13 O 5/16
Ein solcher liegt in einem Absehen von einer medizinisch gebotenen Vorgehensweise und der darin liegenden Abweichung von dem haftungsrechtlich maßgeblichen Standard eines Facharztes vor (u. a.: BGH VI ZR 270/81, Urteil vom 10.05.1983, zitiert nach juris, dort Rn. 13;… Geiß aaO S. 47 f).
- OLG Dresden, 21.12.2020 - 4 U 1775/20
Begründet die Verletzung des Nervus lingualis einen Behandlungsfehler bei der …
Dass die Beklagte dabei den Begriff "Osteotomie" nicht verwendet hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine fehlerhafte Behandlungsaufklärung, denn es kommt auf die Kenntnis des Patienten von der Art und Weise der Behandlung, nicht auf spezifische ärztliche Ausdrucksweisen an (LG Berlin, Urteil vom 20.03.2020 - 13 O 5/16 -, Rn. 43, juris).