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LG Berlin, 20.09.2012 - 41 S 25/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Abtretung verstößt nicht gegen RDG (mit ausführlicher Begründung entsprechend der BGH-Rechtsprechung)... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Schadenminderungspflicht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07
Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2012 - 41 S 25/12
Erstattungsfähig ist grundsätzlich der sog. Normaltarif, der dem Selbstzahler normalerweise angeboten wird und der unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebitdret wird (vgl. BGH, NJW 2007, 3782) Die Erforderlichkeit der MietwagennuEung dem Grunde nach ist nicht streitig. - OLG Koblenz, 27.03.2009 - 10 U 1367/07
Berufsunfähigkeitsversicherung: Somatoforme Schmerzstörung bei einem …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2012 - 41 S 25/12
Die Geltendmachung arbgetretener Kundenforderungen entspricht den Interessen der Beteiligten, da die an der Anmietung eines Unfallersatzfahzeugs interessierten Unfallgeschädigten für den Vermieter erkennbar davor'l ausgehen, dass die Mietwagenkosten von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer errstattet werden und sie mit der Schadensregulierung in keinem größeren Umfang behelligt werden, als unbedingt notwendig (…BGH, a.a.O.; BGH, VersR 2009, 1249). - BGH, 26.04.1994 - VI ZR 305/93
Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall als unerlaubte …
Auszug aus LG Berlin, 20.09.2012 - 41 S 25/12
Demzufolge sind Direktabrechnungen von Autovermietern mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer branchenüblich und es wird von den Autovermietern erwartet, äass sie unmittelbar mit dem Haftpflichtversicherer abrechnen und ihm gegenüber die Ansprüche des Geschädigten verfolgen und durchsetzen (vgl. schon BGH, urteilvom 26.04.1gg4, vt ZR 305/g3: VersR 1994, 950, 952) Da für die Einschaltung d'es Autovermieters in die Verfolgung uno Durchsetzung der Schardönsansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Schädigers ein starkes praktisches Berjürfnis spricht, hat der Gesezgeber mit g 5 RDG den Weg für eine neue, weitere Auslegung geöffnet (…vgl. BGH, Urt. v. 31.Oi.zo1z, juris).