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LG Berlin, 20.11.2023 - 57 O 81/22 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.11.2023 - 57 O 81/22
- KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24
Wird zitiert von ...
- KG, 18.03.2024 - 5 W 34/24 Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 20.11.2023 - 57 O 81/22 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Das Landgericht Berlin hat mit auf eine mündliche Verhandlung hin ergangenem Urteil vom 07.08.2023 - 57 O 81/22 - die Klage abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt.
Mit Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20.11.2023 - 57 O 81/22 - hat das Landgericht die vom Kläger an den Beklagten zu erstattenden Kosten auf 6.625,33 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2023 festgesetzt.