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   LG Berlin, 23.09.2015 - 65 S 175/15   

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https://dejure.org/2015,31422
LG Berlin, 23.09.2015 - 65 S 175/15 (https://dejure.org/2015,31422)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2015 - 65 S 175/15 (https://dejure.org/2015,31422)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2015 - 65 S 175/15 (https://dejure.org/2015,31422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ortsübliche Vergleichsmiete, Spanneneinordnung, wohnwertminderndes Merkmal "kein Balkon", Orientierungshilfe nicht bindend

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Balkon kann nicht gebaut werden: Keine Wohnwertminderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlen eines Balkons muss nicht zwingend als wohnwertmindernd bei einem Mieterhöhungsverlangen berücksichtigt werden - Keine Berücksichtigung bei rechtlicher oder baulicher Unmöglichkeit eines Balkonanbaus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Balkon kann nicht gebaut werden: Keine Wohnwertminderung! (IMR 2016, 1048)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.2005 - VIII ZR 110/04

    Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2015 - 65 S 175/15
    10 b) Unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Maßstäbe zur Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 287 ZPO, wenn zur Einordnung der Wohnung in die Mietspiegelspannen eines - wie hier vorliegenden - qualifizierten Mietspiegels eine Orientierungshilfe als Schätzgrundlage zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urt. v. 20.04.2005 - VIII ZR110/04, in: NZM 2005, 498 = Grundeigentum 2005, 662, zit. nach juris), ist auch das Fehlen eines Balkons (Merkmalgruppe 3) nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen.
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 292/02

    Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln wegen Verspätung in der

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2015 - 65 S 175/15
    Unabhängig davon begann der Lauf der Frist gemäß §§ 329 Abs. 1, 312 Abs. 1 S.2, 221 Abs. 1 HS 2 ZPO mit der Verkündung der Entscheidung am Schluss der Sitzung, dies selbst dann, wenn die Beklagten als Adressaten keine Kenntnis von dem verkündeten Beschluss genommen haben (vgl. KG, Urt. v. 08.01.2004 - 12 U 292/02, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 13.07.2015 - 65 S 121/15

    Wohnraummiete: Mietzinsminderung wegen Balkonanbau an Nachbarwohnung

    Auszug aus LG Berlin, 23.09.2015 - 65 S 175/15
    Es wäre widersprüchlich und würde sich als Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze, damit als ermessensfehlerhaft darstellen, wenn die Kammer einerseits Duldungspflichten nach § 555b ff. BGB wegen einer im Einzelfall fehlenden nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietsache durch das Anbringen eines Balkons verneint (vgl. LG Berlin Urt. v. 19. Dezember 2013 - 67 S 322/13, bislang unveröff.) oder nach einer entsprechenden baulichen Maßnahme einen Mangel der Mietsache aufgrund der konkreten baulichen Gegebenheiten annimmt (vgl. etwa Hinweisbeschl. der Kammer v. 13. Juli 2015 - 65 S 121/15, bislang unveröff.), im Rahmen der Anwendung der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2013 dessen ungeachtet aber - zu Lasten des Vermieters, der von dem für den Mieter außerordentlich kostenintensiven, im Einzelfall tatsächlich nicht wohnwertverbessernden Anbringen eines Balkons bzw. einer Auseinandersetzung darüber absieht - von einer baulich und/oder rechtlichen Zulässigkeit einer Balkonerrichtung ausgehen würde.
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