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   LG Berlin, 26.11.2007 - 58 S 203/07   

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https://dejure.org/2007,32647
LG Berlin, 26.11.2007 - 58 S 203/07 (https://dejure.org/2007,32647)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.11.2007 - 58 S 203/07 (https://dejure.org/2007,32647)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. November 2007 - 58 S 203/07 (https://dejure.org/2007,32647)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Berlin, 26.11.2007 - 58 S 203/07
    Der Kläger muss sich unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht auf eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen, die er mühelos hat (vgl. BGH NJW 2003, 2086).
  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Auszug aus LG Berlin, 26.11.2007 - 58 S 203/07
    Das Urteil des Kammergerichts vom 10. September 2007 - 22 U 224/06 - mit einer Zuerkennung von UPE-Zuschlägen in einer markengebundenen Fachwerkstatt steht dieser Rechtsauffassung nicht entgegen, denn eine konkrete alternative gleichwertige Reparaturmöglichkeit bestand in dem dort zu entscheidenden Fall nicht.
  • LG Berlin, 21.06.2006 - 58 S 75/06

    Stundenverrechnungssätze bei Kfz-Reparatur

    Auszug aus LG Berlin, 26.11.2007 - 58 S 203/07
    So lagen auch die von den Beklagten zitierten vergleichbaren Fälle, in denen jeweils eine Versicherung eine preiswertere Reparaturmöglichkeit nachgewiesen hat (vgl. u.a. AG Mitte, Urteil vom 9.6.2006 - 109 C 3436/05; Urteil vom 19.12.2006 - 106 C 3317/06; Urteil vom 20.12.2006 - 115 C 3234/06; Landgericht Berlin, Urteil vom 9.3.2006 - 58 S 299/05, Urteil vom 21.6.2006 - 58 S 75/06 = NZV 2006, 656; Beschluss vom 15.3.2007 - 58 S 17/07).
  • AG Mannheim, 09.01.2009 - 9 C 381/08

    Schadenersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze

    Demgegenüber erweist sich das pauschale Bestreiten des Klägervertreters hinsichtlich der Gleichwertigkeit der dort erbrachten Leistungen in seinem Schriftsatz vom 18.11.2008 gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unbeachtlich (so auch LG Berlin, Urteil vom 26.11.2007 - 58 S 203/07 - Schadenpraxis 2008, 153).

    Auch wenn eine etwaige BMW-Fachwerkstatt näher am Wohnort des Klägers liegen mag, kann dem Kläger bei solch erheblichen Preisunterschieden wie sie in dem vorliegenden Fall bestehen, im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB die etwas weitere Anfahrt zugemutet werden (ähnlich vergleiche LG Münster, Urteil vom 11.12.2007 - ZV 2008, 207 unter II. der Gründe: Entfernung 10 km; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2007 - 58 S 203/07 - Schadenpraxis 2008, 153: Entfernung 13 km).

  • LG Hagen, 19.02.2009 - 7 S 6/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Umfang der Anerkennung

    Vielmehr muss sich der Kläger unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht auf eine ohne Weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen, die ihm ohne Weiteres offenstand (vgl. BGH, NJW 2003, 2086; LG Berlin, Urteil vom 26.11.2007 - 58 S 203/07).
  • AG Berlin-Mitte, 07.10.2008 - 109 C 3118/08

    Grundsätzliches Zugrundelegen von Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen

    In diesem Fall muss er sich auf eine solche günstigere Reparaturmöglichkeit verweisen lassen (so auch Amtsgericht Weilburg, Urteil vom 1. März 2008 - 5 C 566/07 - Amtsgericht Mitte Urteil vom 6. Mai 2008 - 109 C 6009/08- ; Landgericht Berlin, Urteil vom 26. November 2007 - 58 S 203/07- ).
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