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   LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12   

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https://dejure.org/2014,2063
LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12 (https://dejure.org/2014,2063)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2014 - 15 O 300/12 (https://dejure.org/2014,2063)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 15 O 300/12 (https://dejure.org/2014,2063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klauseln in AGB des Online-Spiels World of Warcraft von Blizzard Entertainment

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Klauseln in AGB des Online-Spiels World of Warcraft

  • heise.de (Pressebericht, 19.02.2014)

    World of Warcraft: Onlinespiele dürfen Preise nicht beliebig ändern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "World of Warcraft" - Landgericht Berlin erklärt AGB-Klauseln des Computerspiel-Anbieters für unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    AGB von World of Warcraft rechtswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unfaire Spielregeln bei World of Warcraft - Gericht untersagt neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen für das Online-Spiel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landgericht Berlin untersagt neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Online-Spiels "World of Warcraft" - Unangekündigte Sperrung des Kundenzugangs nach fehlgeschlagener Kreditkartenabbuchung unzulässig

Sonstiges

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Unfaire Spielregeln bei World of Warcraft - Neun Klauseln in den Nutzungsbedingungen für das Online-Spiel untersagt

Papierfundstellen

  • K&R 2014, 284
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Nach der im Verbandsprozess gebotenen scheinbar kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. hierzu BGH NJW 2003, 1237, 1238) lässt sich indes die Zulässigkeit der Anwendung des § 314 BGB bei Serviceunterbrechungen, die die Dauer und Schwere der in Ziffer Xl. genannten Kriterien nicht erreichen, aus den Nutzungsbedingungen nicht entnehmen.
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 21. Februar 2008 (I ZR 142/05).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 63/07

    Nachträgliche Anpassung von AGB bei Access-Providern

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Denn in der Praxis läuft eine solche Regelung wegen ihrer Fiktionswirkung in der Regel auf eine einseitige, inhaltlich nicht eingegrenzte Änderungsbefugnis des Verwenders hinaus, weil der Kunde die mitgeteilten Änderungen regelmäßig nicht zur Kenntnis nehmen und davon ausgehen wird, es werde schon seine Ordnung haben (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2007, III ZR 63/07, Jurls Rn. 32).
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Das gilt sowohl für den Unterlassungsanspruch aus § 1 UKIaG als auch für die materiell-rechtliche Beurteilung der Klauseln anhand der §§ 307ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2010, Xa ZR 5/09, Jurte Rn. 12).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Sie findet - entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (vgl. MüKo/Wurmnest, BGB, 6. Aufl., § 309 Rn. 5) - auch auf Regelungen Anwendung, die eine Kündigung von Dauerschuldverhältnissen ohne Abmahnung und Fristsetzung zulassen (BGH NJW-RR 2011, 1618, Tz. 42; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB, § 309 Rn. 9).
  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Zwar geiten insoweit nicht dieselben Anforderungen wie bei einem einseitigen Preisänderungsrecht, bei dem der Verwender im Hinblick auf die Transparenz als auch zur Erkennbarkeit seiner legitimen Änderungsgründe den Anlass für spätere Änderungen und das Ausmaß möglicher Änderungen hinreichend konkret angeben muss (BGH NJW 2008, 3422, Rn. 15; BGH NJW-RR 2009, 1641, Rn. 24).
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 211/07

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel eines auf längere

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Zwar geiten insoweit nicht dieselben Anforderungen wie bei einem einseitigen Preisänderungsrecht, bei dem der Verwender im Hinblick auf die Transparenz als auch zur Erkennbarkeit seiner legitimen Änderungsgründe den Anlass für spätere Änderungen und das Ausmaß möglicher Änderungen hinreichend konkret angeben muss (BGH NJW 2008, 3422, Rn. 15; BGH NJW-RR 2009, 1641, Rn. 24).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Ist eine teilweise unwirksame Klausel unteilbar, muss der Antrag deshalb im Hinblick auf § 308 WO die ganze Klausel In der vom Verwender benutzten Fassung enthalten (BGH, Urteil vom 15. Februar 1995, VIII ZR 93/94, NJW 1995, 1488, zit. nach Juris Rn. 28).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 342/81

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass die AGB dem Verwender ein Recht zur Lösung vom Vertrag ohne vorherige Mahnung oder Fristsetzung einräumen (BGH NJW 1983, 1320, 1322; MüKo/Wurmnest, a.a.O., § 309 Rn. 7).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

    Auszug aus LG Berlin, 28.01.2014 - 15 O 300/12
    Die internationale Zuständigkeit folgt zwar nicht, wie der Kläger meint, aus Art. 15 EuGWO, weil der Kläger als Verband kein Verbraucher ist (EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2002, Re. C-187/00, zit. nach Juris).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei

  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

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