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   LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17   

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LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17 (https://dejure.org/2018,23496)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.06.2018 - 27 S 20/17 (https://dejure.org/2018,23496)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 27 S 20/17 (https://dejure.org/2018,23496)
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Volltextveröffentlichung

  • schertz-bergmann.de PDF

    Fliegender Gerichtsstand bei Pressedelikten für Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

Sonstiges

  • schertz-bergmann.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Fliegender Gerichtsstand bei Pressedelikten für Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Schleswig, 21.01.2014 - 2 AR 4/14

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten eines Mitglieds der monegassischen

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Eine unerlaubte Handlung, die auf Äußerungen in Presseerzeugnissen beruht, wird zum einen am Erscheinungsort des Druckwerkes, zum anderen aber auch an jenem Ort begangen, an dem dieses verbreitet wird (vgl. BGH NJW 1977, 1590 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 AR 4/14 juris; LG Köln AfP 2010, 406-408; ).

    Ist diese wie vorliegend das gesamte Bundesgebiet, wendet sich die Zeitschrift mithin nicht nur an einen lokalen oder regionalen Markt, sondern spricht sie Leser im gesamten Bundesgebiet an, so ist überall der Erfolgsort gegeben, einer weiteren Einschränkung bedarf es nicht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 AR 4/14 -, Rn. 28, juris).

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt (vgl. BGHZ 124, 237; 132, 105, 110 f, m. w. N.).

    Begehungsort der deliktischen Handlung ist dabei sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort, so dass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo die Verletzungshandlung begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut eingegriffen wurde (vgl. BGHZ 132, 105, 110 f).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme kann dort entfallen oder zumindest im Rahmen der Abwägung zurücktreten, wo sich der Betroffene selbst damit einverstanden gezeigt hat, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden; denn niemand kann sich auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat (BGH v. 20.12.2011, VI ZR 261/10, juris Rn. 16).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Am Begehungsort kann die Sachaufklärung und Beweiserhebung am besten erfolgen (BGH NJW 2011, 2059 Tz 13 = MDR 201 1, 812).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Eine unerlaubte Handlung, die auf Äußerungen in Presseerzeugnissen beruht, wird zum einen am Erscheinungsort des Druckwerkes, zum anderen aber auch an jenem Ort begangen, an dem dieses verbreitet wird (vgl. BGH NJW 1977, 1590 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 AR 4/14 juris; LG Köln AfP 2010, 406-408; ).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Zur Begründung der Zuständigkeit genügt es, wenn der Kläger schlüssig Tatsachen behauptet, aus denen sich eine im Gerichtsbezirk begangene unerlaubte Handlung ergibt (vgl. BGHZ 124, 237; 132, 105, 110 f, m. w. N.).
  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH v. 20.4.2010, VI ZR 245/08, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Wahre Tatsachenbehauptungen aus der Sozialsphäre müssen grundsätzlich hingenommen werden, sofern sie nicht im Einzelfall mit Rücksicht auf die überwiegenden Persönlichkeitsbelange des Betroffenen zu untersagen sind (BVerfG v. 18.2.2010, 1 BvR 2477/08, juris Rn. 24f m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02 - NJW 2004, 762) ist ein umfriedetes Grundstück jedenfalls dann der Privatsphäre zuzurechnen, wenn es dem Nutzer die Möglichkeit gibt, frei von öffentlicher Beobachtung zu sein.
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 756/09

    Zeitschriftenwerbung mit Prominentenfoto

    Auszug aus LG Berlin, 28.06.2018 - 27 S 20/17
    Eine unerlaubte Handlung, die auf Äußerungen in Presseerzeugnissen beruht, wird zum einen am Erscheinungsort des Druckwerkes, zum anderen aber auch an jenem Ort begangen, an dem dieses verbreitet wird (vgl. BGH NJW 1977, 1590 m. w. N.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 AR 4/14 juris; LG Köln AfP 2010, 406-408; ).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • KG, 14.04.2005 - 10 U 103/04

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch

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