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LG Berlin, 28.07.1999 - 534 Qs 90/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar; Aussetzung der Hauptverhandlung und Auferlegung der Kosten des Hauptverhandlungstermins gem. § 145 Abs. 4 Strafprozessordnung (StPO) dem beigeordneten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger wegen Übertragung der Verteidigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 142 Abs. 2; StPO § 145 Abs. 4
Übertragung der Verteidigung auf einen Referendar; Aussetzung der Hauptverhandlung und Auferlegung der Kosten des Hauptverhandlungstermins gem. § 145 Abs. 4 Strafprozessordnung ( StPO ) dem beigeordneten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger wegen Übertragung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 07.06.1999 - 246 Ds 806/98
- LG Berlin, 28.07.1999 - 534 Qs 90/99
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 51
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.06.1958 - 5 StR 235/58
Wahrnehmung der Verteidigungsaufgaben eines Pflichtverteidigers durch einen …
Auszug aus LG Berlin, 28.07.1999 - 534 Qs 90/99
Allerdings erfolgt dies nicht durch die Erteilung einer Untervollmacht durch den bestellten Pflichtverteidiger, da § 139 StPO nur für den Wahlverteidiger, nicht aber für den Pflichtverteidiger gilt (herrschende Ansicht: BGH NJW 1958, 1308 f.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Auflage 1999, RN 1 zu § 139 StPO ).
- BGH, 27.07.2006 - 1 StR 147/06
Darlegungspflichten bei der Verfahrensrüge (schlüssige Behauptung einer …
All dies gilt noch mehr für die von der Revision genannte Entscheidung LG Berlin NStZ 2000, 51, die sich von der vorliegenden Fallgestaltung zusätzlich noch dadurch unterscheidet, dass die Bevollmächtigung des Referendars durch einen Pflichtverteidiger erfolgte (…vgl. auch Jahn/Kett-Straub aaO Fußn. 19 a. E.).