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   LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99   

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LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99 (https://dejure.org/2003,61515)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03.12.2003 - 4 O 609/99 (https://dejure.org/2003,61515)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 4 O 609/99 (https://dejure.org/2003,61515)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 04.10.2001 - 4 U 87/01

    Umfang einer Mietgarantie

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    In einem zwischen den Parteien geführten Verfahren (AZ.: 4 O 361/99 LG Bielefeld/ 4 U 87/01 OLG Hamm), in dem die Klägerin den Beklagten auf Einwilligung in die Löschung seines Geschmacksmusters verklagte, wies das OLG Hamm mit Urteil vom 04.10.2001 die Klage ab mit der Begründung, dass der Beklagte Urheber des "Noddle Doggy" sei und dass dieser sowohl neu als auch eigentümlich sei, so dass das Geschmacksmuster zu Recht zugunsten des Beklagten eingetragen worden sei.

    Dass der Beklagte Urheber des unter der Nummer 49808195.8 in das Musterregister eingetragenen Geschmacksmusters "Wackelkopfhund" mit der Bezeichnung "Noddle Doggy" ist, hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 04.10.2001, AZ.: 4 U 87/01, rechtskräftig festgestellt.

    Eine Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des niedergelegten Musters wesentlichen, d.h. für seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente, ganz oder teilweise übernommen sind, wobei bei dieser vergleichenden Betrachtung von den Übereinstimmungen und nicht von Abweichungen auszugehen ist (BGH GRUR 1967, 375 (377); BGH GRUR 1976, 261 (263)), so dass entscheidend auf den Gesamteindruck abzustellen ist (Nirk/Kurtze, § 5 GeschmMG, Rn.38; Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001 - AZ.: 4 U 87/01), da sich der Charakter eines Modells nicht als bloße Summe seiner einzelnen Merkmale darstellt, sondern sich gerade aus dem Zusammenspiel dieser Merkmale ergibt, die dem Modell seine unverwechselbare Gestalt geben (Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001, AZ.: 4 U 87/01).

    Diese vergleichende Beurteilung kann durch die Kammer selbst erfolgen (Nirk/Kurtze, § 5 GeschmMG, Rn.45) Eine sachverständige Beratung ist nicht erforderlich, da es um den ästhetischen Eindruck geht, den ein Durchschnittsbetrachter aus dem Vergleich der Modelle gewinnen kann (Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001, AZ.: 4 U 87/01).

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Eine Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des niedergelegten Musters wesentlichen, d.h. für seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente, ganz oder teilweise übernommen sind, wobei bei dieser vergleichenden Betrachtung von den Übereinstimmungen und nicht von Abweichungen auszugehen ist (BGH GRUR 1967, 375 (377); BGH GRUR 1976, 261 (263)), so dass entscheidend auf den Gesamteindruck abzustellen ist (Nirk/Kurtze, § 5 GeschmMG, Rn.38; Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001 - AZ.: 4 U 87/01), da sich der Charakter eines Modells nicht als bloße Summe seiner einzelnen Merkmale darstellt, sondern sich gerade aus dem Zusammenspiel dieser Merkmale ergibt, die dem Modell seine unverwechselbare Gestalt geben (Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001, AZ.: 4 U 87/01).

    Zudem führt eine starke Übereinstimmung zwischen den Geschmacksmuster und der Nachbildung, so, wie sie auch vorliegend gegeben ist, zu einem Anscheinsbeweis hinsichtlich des subjektiven Nachbildungstatbestandes (vgl. BGH GRUR 1967, 375 (377), BGH GRUR 1981, 269 (272)).

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Eine Nachbildung im Sinne des § 5 GeschmMG liegt vor, wenn die für den ästhetischen Gesamteindruck des niedergelegten Musters wesentlichen, d.h. für seine Neuheit und Eigentümlichkeit begründenden Gestaltungselemente, ganz oder teilweise übernommen sind, wobei bei dieser vergleichenden Betrachtung von den Übereinstimmungen und nicht von Abweichungen auszugehen ist (BGH GRUR 1967, 375 (377); BGH GRUR 1976, 261 (263)), so dass entscheidend auf den Gesamteindruck abzustellen ist (Nirk/Kurtze, § 5 GeschmMG, Rn.38; Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001 - AZ.: 4 U 87/01), da sich der Charakter eines Modells nicht als bloße Summe seiner einzelnen Merkmale darstellt, sondern sich gerade aus dem Zusammenspiel dieser Merkmale ergibt, die dem Modell seine unverwechselbare Gestalt geben (Urteil des OLG Hamm vom 04.10.2001, AZ.: 4 U 87/01).
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Rechnungslegung ist §§ 242, 259 BGB (BGH GRUR 1980, 227 (232)).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 111/78

    Haushaltsschneidemaschine II

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Zudem führt eine starke Übereinstimmung zwischen den Geschmacksmuster und der Nachbildung, so, wie sie auch vorliegend gegeben ist, zu einem Anscheinsbeweis hinsichtlich des subjektiven Nachbildungstatbestandes (vgl. BGH GRUR 1967, 375 (377), BGH GRUR 1981, 269 (272)).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Das für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz nach § 256 I ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist daher im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht grundsätzlich auch dann anzunehmen, wenn der Kläger im Wege der Stufenklage auf Leistung klagen könnte (vgl. u.a. BGH GRUR 2001, 1177 (1178); BGH GRUR 1981, 273 (274); Nirk/Kurtze, § 14 GeschmMG, Rn.123).
  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Deshalb steht, da auch die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO eine Leistungsklage darstellt (vgl. BGH NJW 1994, 2896 (2897), die Möglichkeit, eine Stufenklage zu erheben, grundsätzlich der Zulässigkeit einer entsprechenden Feststellungsklage entgegen, es sei denn, die Schadensentwicklung ist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen (BGH NJW 1996, 2097 (2098f.)).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Deshalb steht, da auch die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO eine Leistungsklage darstellt (vgl. BGH NJW 1994, 2896 (2897), die Möglichkeit, eine Stufenklage zu erheben, grundsätzlich der Zulässigkeit einer entsprechenden Feststellungsklage entgegen, es sei denn, die Schadensentwicklung ist im Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen (BGH NJW 1996, 2097 (2098f.)).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Um den entscheidenden ästhetischen Gesamteindruck festzustellen, ist es erforderlich, die einzelnen Elemente, d.h. sowohl Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede festzustellen und in Bezug auf ihre Maßgeblichkeit für den Gesamteindruck zu bewerten und zu gewichten (BGH GRUR 2001, 503 (505)).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

    Auszug aus LG Bielefeld, 03.12.2003 - 4 O 609/99
    Das für eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Schadensersatz nach § 256 I ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist daher im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht grundsätzlich auch dann anzunehmen, wenn der Kläger im Wege der Stufenklage auf Leistung klagen könnte (vgl. u.a. BGH GRUR 2001, 1177 (1178); BGH GRUR 1981, 273 (274); Nirk/Kurtze, § 14 GeschmMG, Rn.123).
  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 24/50

    Feststellungsklage gegen offene Handelsgesellschaft

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

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